15.11.2012 13:14 Uhr in Kultur & Kunst von Dr. Riemer - Kunst und Recht

Kultursponsoring im Mittelstand - "CSR" mit Kopf und Konzept!

Kulturförderung als Chance für den Mittelstand und seine öffentliche Wahrnehmbarkeit
Kurzfassung: Der Mittelstand holt auf. Nicht nur Großkonzerne engagieren sich im Bereich der Kultur. Auch der Mittelstand entdeckt inzwischen für sich die vielfältigen Möglichkeiten durch Kulturförderung und Kunstsponsoring öffentlichkeiswirksam und nachhaltig soziales Engagement zu zeigen. Ganz im Trend der "CSR" - Corporate Social Responsibility - übernehmen private Unternhemen laut einer Studie des BDI einen großen Teil der unmittelbaren Förderung von Kunst- und Kulturprojekten. Die Förderung der öffentlichen Hand wird dagegen zu rund 95 % für die Verwaltung der öffentlichen Kulturbetriebe verbraucht und kommt nicht beim einzelnen Projekt an. Nach den Erfahrungen des Düsseldorfer Kunstrechtsexperten Dr. Carsten Ludwig Riemer bedarf es für einen nachhaltigen Erfolg der Privaten in der Kulturszene jedoch vertraglich gesicherter Rahmenvereinbarungen und eines authentisch auf die Öffentlichkeit gerichteten Engagements.
Kultursponsoring im Mittelstand - Kultur fördern - Werte sichern - Rechtsberatung.
[Dr. Riemer - Kunst und Recht - 15.11.2012] Immer mehr Unternehmen engagieren sich im Bereich der Kunst- und Kulturförderung, um ihr Firmenimage zu gestalten und soziale Verantwortung zu übernehmen. Eine nicht immer leichte Aufgabe, weiß der Düsseldorfer Kunstrechtsexperte Dr. Carsten Ludwig Riemer zu berichten.

Ein Beispiel: "Frank Stella in Jena" - so lautet die Erfolgsgeschichte der thüringischen Technologiefirma Jenoptik AG, die seit 1996 eine enge Verbindung zu dem renommierten New Yorker Künstler Frank Stella pflegt. Anlässlich seines 75. Geburtstags stellte Stella im November 2011 bereits zum dritten mal auf Einladung der Universität Jena und gefördert durch die Jenoptik AG der Öffentlichkeit neue Werke vor.

Die Gründe für das Engagement von Jenoptik und anderer Unternehmen sind nach Aussage des Kunstrechtlers Dr. Riemer historisch wirtschaftlich bedingt. Mit der Strukturkrise der Schwerindustrie in den 70er Jahren fielen weite Bereiche der betrieblichen Fürsorge der Großunternehmen für ihre Arbeitnehmerschaft weg oder wurden mit Abstrichen auf öffentliche Träger verlagert. Mit zunehmenden Immobilien-, Finanz-, Staats- und Eurokrisen kommen nun allerdings auch die kommunalen Kassen in Bedrängnis und streichen ihre Leistungen rigoros zusammen. Ganze Regionen verlieren an Attraktivität. Dies sieht der unternehmerische Mittelstand und besinnt sich schrittweise auf seine soziale Verantwortung. Immer mehr Unternehmen engagieren sich daher bei der Bereitstellung öffentlicher Leistungen, die in Krisenzeiten als erstes dem Rotstift zum Opfer fallen, wie etwa der Kultur.

Laut einer aktuellen Studie des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt und der Universität Köln (www.kulturkreis.eu) sehen 92 % der befragten Unternehmen in der Kulturförderung ihren Beitrag zur sozialen Verantwortung ("CSR" - Corporate Social Responsibility) und gleichzeitig eine willkommene Möglichkeit zur Gestaltung ihres Unternehmens-Images (79 %). Der durchschnittliche jährliche Förderbeitrag der engagierten Unternehmen beträgt rund 600.000 Euro.

Nach Ansicht des Kunstrechtlers Dr. Riemer ist dies ein wichtiger substantieller Beitrag. Anders als die öffentliche Förderung, die zu 95 % namenlos in der Verwaltung öffentlicher Kulturbetriebe versickert, kommen diese Gelder unmittelbar den Kunstschaffenden und aktuellen Kunstprojekten zugute. Erforderlich sei aber auch, dass die mittelständischen Unternehmen in ihrem Engagement eine klare und langfristige Linie vertreten, sich eine eigene Kompetenz im Kulturmanagement aufbauten und längerfristige Kooperationen mit Künstlern und Kultureinrichtungen eingingen. Nach den Erfahrungen, die Dr. Riemer gemacht hat, lässt sich eine authentische Übernahme sozialer und kultureller Verantwortung durch die Unternehmen nur durch vertraglich abgesicherte längerfristige Kooperationen mit dem Kultursektor darstellen. Der Aufbau umfangreicher Kunstsammlungen - wie es bei vielen großen Unternehmen und Versicherungen derzeit en vogue ist - reiche hierfür nicht aus, solange diese Sammlungen der Öffentlichkeit nicht dauerhaft zugänglich gemacht werden.
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Dr. Riemer - Kunst und Recht
Rechtsanwaltskanzlei für Kunstrecht und Kulturmanagement.

Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt in der rechtlichen Prüfung und Absicherung der im Kunst- und Kulturbetrieb üblichen Geschäfte sowie die Bearbeitung besonderer Risiken und Schadensfälle. Hierzu gehört die Prüfung der Provenienz von Kunstwerken ebenso, wie die Zusicherung bestimmter Eigenschaften und der rechtswirksame (internationale) Erwerb des Eigentums an Kunstwerken.

Neben dem reinen Kunsthandel unterstützt Dr. Riemer Künstler, Galeristen, Unternehmen und Stiftungen bei dem Aufbau von Ausstellungen und Sammlungen, der Gestaltung des Geschäftsbetriebs sowie dem Schutz und der Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen. Durch seinen kunstwissenschaftlichen Hintergrund und das über Jahre erworbene unternehmensrechtliche Know-How gewährleistet Dr. Riemer ein sehr hohes Maß an Professionalität und Sicherheit in den Geschäftsbeziehungen für Künstler, Kunsthandel und Kulturmanagement.
Dr. Riemer - Kunst und Recht, Herr Carsten Ludwig Riemer
Elisabethstraße 44, 40217 Düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211-5800265-12; http://www.kunstrecht-riemer.de
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