05.11.2012 13:34 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Kristina Schröder startet Bundesinitiative Frühe Hilfen
Kurzfassung: Kristina Schröder startet Bundesinitiative Frühe HilfenBundesfamilienministerium unterstützt Kinder und Eltern in schwierigen Lebenslagen mit 177 Millionen EuroFrühe Hilfen - damit will der Bund K ...
[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - 05.11.2012] Kristina Schröder startet Bundesinitiative Frühe Hilfen
Bundesfamilienministerium unterstützt Kinder und Eltern in schwierigen Lebenslagen mit 177 Millionen Euro
Frühe Hilfen - damit will der Bund Kindern und Eltern in schwierigen Lebenslagen helfen. Denn nach Schätzung von Experten sind etwa zehn bis 15 Prozent der Kinder in Deutschland von schwierigen familiären Verhältnissen betroffen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird deshalb heute
(Montag) gemeinsam mit den Ländern die Bundesinitiative Frühe Hilfen starten.
"Wir müssen Eltern und ihren kleinen Kindern rechtzeitig und umgehend helfen, wenn sie Unterstützung benötigen", sagte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, bei der Auftaktveranstaltung der Bundesinitiative in Berlin. "Unser Ziel ist deshalb, dass wir die schon vorhandenen Frühen Hilfen weiter etablieren und ausbauen. Mit der Bundesinitiative schaffen wir jetzt die strukturellen Voraussetzungen dafür, dass die Unterstützungsangebote bald flächendeckend in allen Kommunen vorhanden sind."
"Viele Länder und Kommunen haben bereits den Aufbau von Frühen Hilfen vorangetrieben. Deshalb stehen auch wir Länder hinter der Bundesinitiative Frühe Hilfen", sagte Christine Clauß, Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz. "Ich bin überzeugt, dass die Bundesinitiative ein Erfolg wird, weil die Erfahrungen der Länder und Kommunen in die nun vorliegenden Förderkonzepte eingeflossen sind. Die Bundesinitiative knüpft nahtlos an die Strukturen eines jeden Landes an."
In einer Verwaltungsvereinbarung haben Bund und Länder gemeinsam die Fördergrundsätze für die Bundesinitiative zugrunde gelegt. Darin werden die Voraussetzungen für die Vergabe der Mittel an die Kommunen geregelt, um den Ausbau der bereits vorhandenen Angebote vor Ort zu erreichen.
Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) begleitet die Bundesinitiative als Kompetenzzentrum und Koordinierungsstelle des Bundes. Hier sind Wissen und Erfahrung aus dem Gesundheitswesen und aus der Kinder- und Jugendhilfe vereint:
Denn Träger des NZFH sind die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(BZgA) und das Deutsche Jugendinstitut (DJI).
BZgA-Direktorin Prof. Dr. Elisabeth Pott betonte: "Belastete Familien müssen frühzeitig von den Angeboten erreicht werden, damit so viel wie möglich präventiv
- also vorbeugend - getan werden kann. Wichtig ist es, Ärztinnen und Ärzte in die Netzwerke einzubinden, Sie erkennen oft sehr früh, welche Familien Unterstützung benötigen. Sie können dann über die Netzwerke eine Verbindung zu passgenauen Angeboten, beispielsweise zu Familienhebammen, herstellen."
Die Bundesinitiative fördert den Auf- und Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen in den Kommunen. Dazu gehört zum einen der Einsatz von Netzwerkkoordinatoren sowie deren Qualifizierung. Sie sollen dafür sorgen, dass die vielen guten Angebote - etwa der Schwangerenberatung, des Gesundheitsbereichs und der Jugendhilfe - besser untereinander abgestimmt werden. Zum zweiten wird der Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich gefördert. Sie übernehmen die Lotsenfunktion von der Familie zu den Netzwerken.
Zum dritten werden Projekte gefördert, in denen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Familien bei der Alltagsbewältigung unterstützen. Informationen zu Angeboten Früher Hilfen gibt es in der Regel beim Jugend- bzw. Gesundheitsamt.
Das Bundesfamilienministerium stellt den Ländern und Kommunen für die Frühen Hilfen in den nächsten drei Jahren 177 Millionen Euro zur Verfügung. Nach 2015 wird die Arbeit dauerhaft durch einen Fonds unterstützt, für den der Bund jährlich 51 Millionen Euro bereitstellt. Das NZFH wird in den nächsten drei Jahren den Fachaustausch und die Forschung koordinieren. Ein Zwischenbericht mit ersten konkreten Empfehlungen für die weitere Umsetzung Früher Hilfen soll dem Bundestag am 30. Juni 2014 vorgelegt werden.
Zum heutigen Start der Bundesinitiative diskutieren 300 Fachkräfte aus Bund, Ländern und Kommunen über ihre Erfahrungen mit den Frühen Hilfen und erarbeiten gemeinsam Grundlagen für das weitere Vorgehen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.fruehehilfen.de http://www.fruehehilfen.de und www.bmfsfj.de http://www.bmfsfj.de.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Alexanderplatz 6
10178 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888 - 5550
Telefax: 01888 - 555 41 03
Mail: nicole.elping@bmfsfj.bund.de
URL: http://www.bmfsfj.de/
Bundesfamilienministerium unterstützt Kinder und Eltern in schwierigen Lebenslagen mit 177 Millionen Euro
Frühe Hilfen - damit will der Bund Kindern und Eltern in schwierigen Lebenslagen helfen. Denn nach Schätzung von Experten sind etwa zehn bis 15 Prozent der Kinder in Deutschland von schwierigen familiären Verhältnissen betroffen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird deshalb heute
(Montag) gemeinsam mit den Ländern die Bundesinitiative Frühe Hilfen starten.
"Wir müssen Eltern und ihren kleinen Kindern rechtzeitig und umgehend helfen, wenn sie Unterstützung benötigen", sagte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, bei der Auftaktveranstaltung der Bundesinitiative in Berlin. "Unser Ziel ist deshalb, dass wir die schon vorhandenen Frühen Hilfen weiter etablieren und ausbauen. Mit der Bundesinitiative schaffen wir jetzt die strukturellen Voraussetzungen dafür, dass die Unterstützungsangebote bald flächendeckend in allen Kommunen vorhanden sind."
"Viele Länder und Kommunen haben bereits den Aufbau von Frühen Hilfen vorangetrieben. Deshalb stehen auch wir Länder hinter der Bundesinitiative Frühe Hilfen", sagte Christine Clauß, Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz. "Ich bin überzeugt, dass die Bundesinitiative ein Erfolg wird, weil die Erfahrungen der Länder und Kommunen in die nun vorliegenden Förderkonzepte eingeflossen sind. Die Bundesinitiative knüpft nahtlos an die Strukturen eines jeden Landes an."
In einer Verwaltungsvereinbarung haben Bund und Länder gemeinsam die Fördergrundsätze für die Bundesinitiative zugrunde gelegt. Darin werden die Voraussetzungen für die Vergabe der Mittel an die Kommunen geregelt, um den Ausbau der bereits vorhandenen Angebote vor Ort zu erreichen.
Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) begleitet die Bundesinitiative als Kompetenzzentrum und Koordinierungsstelle des Bundes. Hier sind Wissen und Erfahrung aus dem Gesundheitswesen und aus der Kinder- und Jugendhilfe vereint:
Denn Träger des NZFH sind die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(BZgA) und das Deutsche Jugendinstitut (DJI).
BZgA-Direktorin Prof. Dr. Elisabeth Pott betonte: "Belastete Familien müssen frühzeitig von den Angeboten erreicht werden, damit so viel wie möglich präventiv
- also vorbeugend - getan werden kann. Wichtig ist es, Ärztinnen und Ärzte in die Netzwerke einzubinden, Sie erkennen oft sehr früh, welche Familien Unterstützung benötigen. Sie können dann über die Netzwerke eine Verbindung zu passgenauen Angeboten, beispielsweise zu Familienhebammen, herstellen."
Die Bundesinitiative fördert den Auf- und Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen in den Kommunen. Dazu gehört zum einen der Einsatz von Netzwerkkoordinatoren sowie deren Qualifizierung. Sie sollen dafür sorgen, dass die vielen guten Angebote - etwa der Schwangerenberatung, des Gesundheitsbereichs und der Jugendhilfe - besser untereinander abgestimmt werden. Zum zweiten wird der Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich gefördert. Sie übernehmen die Lotsenfunktion von der Familie zu den Netzwerken.
Zum dritten werden Projekte gefördert, in denen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Familien bei der Alltagsbewältigung unterstützen. Informationen zu Angeboten Früher Hilfen gibt es in der Regel beim Jugend- bzw. Gesundheitsamt.
Das Bundesfamilienministerium stellt den Ländern und Kommunen für die Frühen Hilfen in den nächsten drei Jahren 177 Millionen Euro zur Verfügung. Nach 2015 wird die Arbeit dauerhaft durch einen Fonds unterstützt, für den der Bund jährlich 51 Millionen Euro bereitstellt. Das NZFH wird in den nächsten drei Jahren den Fachaustausch und die Forschung koordinieren. Ein Zwischenbericht mit ersten konkreten Empfehlungen für die weitere Umsetzung Früher Hilfen soll dem Bundestag am 30. Juni 2014 vorgelegt werden.
Zum heutigen Start der Bundesinitiative diskutieren 300 Fachkräfte aus Bund, Ländern und Kommunen über ihre Erfahrungen mit den Frühen Hilfen und erarbeiten gemeinsam Grundlagen für das weitere Vorgehen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.fruehehilfen.de http://www.fruehehilfen.de und www.bmfsfj.de http://www.bmfsfj.de.
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10178 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888 - 5550
Telefax: 01888 - 555 41 03
Mail: nicole.elping@bmfsfj.bund.de
URL: http://www.bmfsfj.de/
Weitere Informationen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ),
, 10178 Berlin, Deutschland
Tel.: 01888 - 5550; http://www.bmfsfj.de/
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Autor der Pressemeldung "Kristina Schröder startet Bundesinitiative Frühe Hilfen" ist Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), vertreten durch .

Um den gegenwärtigen gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen, hat die Bundesregierung eine nachhaltige Familienpolitik zu ihrem Markenzeichen gemacht: Ein neuartiger Mix aus Ausbau der Infrastruktur, familienfreundlicher Unternehmenskultur und neu zentrierten monetären Leistungen schafft wirtschaftliche, aber auch zeitliche Spielräume für die Familien und erhöht damit die Lebensqualität für Eltern und Kinder.Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz soll bis zum Jahr 2010 das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren um 230.000 neue Plätze steigen. Dieses Gesetz verpflichtet die Kommunen, bis 2010 ein ausreichendes Betreuungsangebot für die unter Dreijährigen zu schaffen.
