18.10.2012 16:32 Uhr in Gesellschaft & Familie von Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN)
Thüringer Landwirtschaftsministerium weist Pauschalvorwurf der Untätigkeit bei der Feldmausbekämpfung zurück
Kurzfassung: Thüringer Landwirtschaftsministerium weist Pauschalvorwurf der Untätigkeit bei der Feldmausbekämpfung zurückThüringens Agrarstaatssekretär Roland Richwien hat den Vorwurf des Thüringer Bauernve ...
[Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) - 18.10.2012] Thüringer Landwirtschaftsministerium weist Pauschalvorwurf der Untätigkeit bei der Feldmausbekämpfung zurück
Thüringens Agrarstaatssekretär Roland Richwien hat den Vorwurf des Thüringer Bauernverbands scharf zurückgewiesen, das Landwirtschaftsministerium würde nichts gegen die Feldmausplage im Freistaat unternehmen. "Thüringen ist das einzige Bundesland, dass sich beim Bund für eine Ausnahmegenehmigung des Wirkstoff Chlorphacinons stark gemacht hat, obwohl auch andere Länder mit Massenauftreten von Mäusen zu kämpfen haben", sagte Richwien.
Nach der Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung am 24. September durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat das Thüringer Landwirtschaftsministerium direkt gehandelt und mit der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) eine Allgemeinverfügung erstellt.
"Nach der Allgemeinverfügung durch die TLL zur Feldmausbekämpfung liegt es nicht mehr in Hand des Ministeriums, diese auch umzusetzen", sagte der Staatssekretär. Die unteren Naturschutzbehörden sind im Rahmen ihrer Zuständigkeit verpflichtet, eine Stellungnahme zu den Anträgen der Landwirte abzugeben.
Bis Anfang dieser Woche waren 36 Anträge zur Behandlung von Feldern mit Chlorphacinon bei den Landwirtschaftsämtern eingegangen. Die unteren Naturschutzbehörden hatten davon sechs Anträge bearbeitet, die anschließend von den Landwirtschaftsämtern genehmigt wurden.
Die Ausnahmegenehmigung des BVL gilt für 120 Tage und läuft bis 21.01.2013. Insgesamt dürfen in mehreren Thüringer Landkreisen 26 Tonnen Chlorphacinon ausgebracht werden.
Andreas Maruschke
Pressesprecher
Beethovenstraße 3 • 99096 Erfurt
Tel: (03 61) 37-99 930 • Fax: (03 61) 37-99 939 • E-Mail: pressestelle@tmlfun.thueringen.de • Internet: www.thueringen.de/tmlfun
Thüringens Agrarstaatssekretär Roland Richwien hat den Vorwurf des Thüringer Bauernverbands scharf zurückgewiesen, das Landwirtschaftsministerium würde nichts gegen die Feldmausplage im Freistaat unternehmen. "Thüringen ist das einzige Bundesland, dass sich beim Bund für eine Ausnahmegenehmigung des Wirkstoff Chlorphacinons stark gemacht hat, obwohl auch andere Länder mit Massenauftreten von Mäusen zu kämpfen haben", sagte Richwien.
Nach der Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung am 24. September durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat das Thüringer Landwirtschaftsministerium direkt gehandelt und mit der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) eine Allgemeinverfügung erstellt.
"Nach der Allgemeinverfügung durch die TLL zur Feldmausbekämpfung liegt es nicht mehr in Hand des Ministeriums, diese auch umzusetzen", sagte der Staatssekretär. Die unteren Naturschutzbehörden sind im Rahmen ihrer Zuständigkeit verpflichtet, eine Stellungnahme zu den Anträgen der Landwirte abzugeben.
Bis Anfang dieser Woche waren 36 Anträge zur Behandlung von Feldern mit Chlorphacinon bei den Landwirtschaftsämtern eingegangen. Die unteren Naturschutzbehörden hatten davon sechs Anträge bearbeitet, die anschließend von den Landwirtschaftsämtern genehmigt wurden.
Die Ausnahmegenehmigung des BVL gilt für 120 Tage und läuft bis 21.01.2013. Insgesamt dürfen in mehreren Thüringer Landkreisen 26 Tonnen Chlorphacinon ausgebracht werden.
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, 99096 Erfurt, Deutschland
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1994 wurden das Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium des Freistaats Thüringen neu strukturiert und zu einem Ministerium zusammengefaßt. Das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) ist für die Aufgaben, die es in seiner Bezeichnung führt, zuständig. Es gliedert sich in acht Abteilungen. Gegenwärtig gehören dem Ministerium ca. 390 Mitarbeiter an: Beamte, Angestellte und Arbeiter.Natur, Umwelt und Landwirtschaft sind besonders eng miteinander verbunden. Einerseits können die Ziele von Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege nur mit der Landwirtschaft und Forstwirtschaft erfogreich verwirklicht werden und andererseits ist ein funktionsfähiger Naturhaushalt unsere Existenzgrundlage. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehört eine Reihe von Fachbehörden und Einrichtungen, die u. a. dafür die wissenschaftlichen und fachlichen Zuarbeiten und den Verwaltungsvollzug leisten: - die Thüringer Landesanstalt für Umwelt,- die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft,- die Thüringer Landesanstalt für Geologie - die Thüringer Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft - 4 Staatliche Umweltämter - 1 Nationalpark, Naturparke und Biosphärenreservate- 12 Landwirtschaftsämter - 3 Flurneuordnungsämter- 54 Forstämter sowie ein Thüringer Oberbergamt und zwei Bergämter.
