Kurzzeitkennzeichen: vorläufige Schilder beim Autokauf

Kurzzeitkennzeichen: vorläufige Schilder beim Autokauf
Kurzfassung: Kurzzeitkennzeichen: vorläufige Schilder beim Autokauf
[kfzversicherungvergleich.net - 06.10.2012] Jedes Auto, das auf Deutschlands Straßen bewegt wird, muss versichert sein. Das gilt selbst für Kurzstrecken, wie beispielsweise bei der Überführung eines neu erworbenen Fahrzeuges zur Zulassungsbehörde. Passend dazu gibt es Kurzzeitkennzeichen.

Schilder für die Heimfahrt

Wer zum Beispiel ein Gebrauchtwagen von einem privaten Verkäufer erwirbt, hofft darauf, dass dieser das Fahrzeug noch nicht abgemeldet hat und bereit ist, ihm das Auto samt laufender Autoversicherung und Kennzeichen zu überlassen. Denn nur so kann der Käufer das Fahrzeug bis zu sich bzw. zu der für ihn zuständigen Zulassungsstelle befördern. Ohne Kennzeichen und ohne Versicherungsschutz darf kein Fahrzeug auf deutschen Straßen bewegt werden - und zwar ausnahmslos. Da nicht wenige private Verkäufer ihre Fahrzeuge schon abgemeldet haben und gewerbliche Verkäufer Autos grundsätzlich abgemeldet verkaufen, müssen Käufer in den meisten Fällen auf sogenannte Kurzzeitkennzeichen zurückgreifen.

Beschränkte Dauer, beschränkte Fahrtziele

Damit sind Kennzeichenarten gemeint, die ab Ausstellung lediglich fünf Tage Gültigkeit haben. Damit abgelaufene Exemplare für die Polizei sofort erkennbar sind, steht das Ablaufdatum auf einer gelben Leiste auf den Kennzeichen. Beantragt können sie bundesweit an allen Zulassungsstellen; eine bestimmte Zuständigkeit für ein Gebiet gibt es somit nicht. Gegen eine Gebühr in Höhe von etwa zehn Euro stellt die Zulassungsbehörde sie aus. Hinzu kommen weitere zehn Euro für das Stanzen der Schilder sowie rund 50 Euro für die Versicherungskarte, die Versicherungsschutz für die Gültigkeitsdauer der zeitlich beschränkten Kennzeichen verspricht. Im Unterschied zu den sonstigen Kennzeichenarten ist hier ein TÜV-Bericht nicht notwendig; soweit das Fahrzeug im entferntesten straßensicher ist, erteilt die Zulassungsstelle die notwendigen Unterlagen. Zwar sind Kurzzeitkennzeichen nicht ortsgebunden, das heißt, das Fahrzeug darf im gesamten Bundesgebiet bewegt werden. Allerdings sind Ziele der Fahrten beschränkt. Erlaubt ist demnach nur die Fahrt vom Kaufort zum Wohnsitz oder alternativ zu der für den Erwerber zuständigen Zulassungsstelle. Im Übrigen gilt, dass solche Schilder immer nur an ein Fahrzeug angebracht werden dürfen. Sobald die Schilder an ein Fahrzeug angebracht sind, muss der Fahrer die Daten des Fahrzeuges in den vorläufigen Fahrzeugschein aufnehmen, damit die Schilder nur für dieses Fahrzeug genutzt werden können.

Kostenloser Versicherungsschutz bei temporären Kennzeichen

Wie bereits erwähnt ist das Teuerste an den Schildern der Versicherungsschutz. Doch auch bei der temporären Autoversicherung lässt sich sparen. Vor dem Kauf muss der Käufer einem Versicherer melden, dass er ein Fahrzeug kaufen möchte und beabsichtigt, das Auto anschließend bei ihm versichern zu lassen. Zwecks Neukundengewinns stellen die meisten Versicherer dann die Versicherungskarte für die temporären Kennzeichen kostenlos zur Verfügung.

Mehr Infos zum Kennzeichen unter kfzversicherungsvergleich.net/kurzzeitkennzeichen.php
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