Hessische Landesverwaltung vorbildlich bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Kurzfassung: Hessische Landesverwaltung vorbildlich bei der Beschäftigung von Menschen mit BehinderungenSozialminister Stefan Grüttner: "Hessen verknüpft als erstes Bundesland Arbeitsmarktförderung und Umsetzu ...
[Hessisches Sozialministerium - 04.10.2012] Hessische Landesverwaltung vorbildlich bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
Sozialminister Stefan Grüttner: "Hessen verknüpft als erstes Bundesland Arbeitsmarktförderung und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention"

Wiesbaden. Das Land Hessen nimmt bundesweit eine Spitzenposition bei der Beteiligung von Menschen mit Behinderung am Erwerbsleben ein. Das betonte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner heute bei der Landeskonferenz für Menschen mit Behinderungen des VdK in Wiesbaden, die sich dem Thema "Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen" widmete. "Vor allem in der hessischen Landesverwaltung sind wir spitze. Hier arbeiten 7,89 Prozent schwerbehinderte Menschen." Das Land Hessen habe bereits 2001 in einer Selbstverpflichtung eine Quote von 6 Prozent festgelegt, informierte der Sozialminister. Die gesetzliche Pflichtquote zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen liege hingegen bei 5 Prozent. "Der Bereich Beschäftigung nimmt zudem einen bedeutenden Platz im Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein", unterstrich Grüttner.
Es sei ein besonders Anliegen der Hessischen Landesregierung, Menschen mit Behinderungen noch mehr als bisher in Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse, insbesondere auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren, betonte Grüttner. Gefördert werde deshalb eine Vielzahl von Maßnahmen, um die Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen zu erhöhen. "Menschen mit Behinderungen leisten schon heute einen wichtigen Beitrag in vielen hessischen Betrieben. Der Aufbau weiterer passgenauer Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen ist letztlich ein bedeutsamer Beitrag auch zur Stärkung hessischer Unternehmen", so der Sozialminister weiter. Hessen liege bereits heute bei der Integration von schwerbehinderten Menschen bei privaten Arbeitgebern an der Spitze in Deutschland. Daher werden seit 2006 auch jährlich drei Privatunternehmen mit dem Landespreis für beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen ausgezeichnet. Der Preis ist mit 3.000 Euro dotiert.
"Zudem ist es bundesweit einmalig, dass wir die Arbeitsmarktförderung mit den Zielen des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verknüpft haben", unterstrich Sozialminister Grüttner. Seit dem 1. Januar 2011 sei die Zielsteuerung im SGB II neu geregelt. Seit 2011 schließe die Hessische Landesregierung daher mit den hessischen Optionskommunen jährliche Zielvereinbarungen ab. "2012 wurde in diesen Zielvereinbarungen, die mit den 16 kommunalen Jobcentern in Hessen geschlossen werden, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit aufgenommen. Die Zielvereinbarungen sehen das Ziel einer verstärkten Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen vor. Gleiches wurde auch in die Zielvereinbarungen für die Arbeitsmarkt- und Ausbildungsbudgets übernommen", hob Grüttner hervor. "Diesen wichtigen Schritt für eine bessere Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt gehen wir damit in Hessen als erstes Bundesland." Die Hessische Landesregierung mache so deutlich, betonte der Minister, dass die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention sich keinesfalls auf bisherige Fördermaßnahmen und Steuerungsprozesse für Menschen mit Behinderungen beschränkt, sondern auf alle relevanten Maßnahmen und Initiativen der Arbeitsmarktförderung des Landes insgesamt angewandt wird.
Zur Erfüllung einer besseren Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt sei neben anderen Maßnahmen der Landesregierung vor allem auf die sogenannte "Initiative Inklusion" hinzuweisen, so der Sozialminister weiter. Das Programm hat bundesweit ein Volumen von 100 Millionen Euro, die aus dem Ausgleichsfonds bereit gestellt werden, dessen Mittel sich aus den Ausgleichsabgaben speisen, die die Länder von Arbeitgebern erheben, die die Pflichtquote nach 71 SGB IX nicht erfüllen. Für Hessen stehen für die "Initiative Inklusion" insgesamt 8 Millionen Euro für den Zeitraum 2012 bis 2016 zur Verfügung. Bei der "Initiative Inklusion" handelt es sich um ein Modellvorhaben, bei dem die Berufsorientierung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt steht. Als einziges Bundesland werde dabei in Hessen die große Erfahrung der Berufsbildungswerke auf diesem Gebiet genutzt, hob Sozialminister Grüttner hervor. Im Jahr 2012 konnten bis jetzt bereits 230 Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen erreicht werden. Weiterhin sollen durch die "Initiative Inklusion" für die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher in anerkannten Ausbildungsberufen über 100 Ausbildungsplätze in Hessen im Zeitraum 2012 bis 2016 geschaffen werden. Außerdem werden mit diesem Programm Arbeitsplätze für ältere (über 50-jährige) arbeitslose oder arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen gefördert. Für Hessen sollen bis 2018 über 300 Arbeitsplätze mit einer Prämie gefördert werden, die neu für schwerbehinderte Menschen bereitgestellt werden.
Die Hessische Landesregierung setze bei der Integration in Arbeit wie bei allen anderen Maßnahmen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf die aktive Mitwirkung der Menschen mit Behinderungen, ihrer Verbände und Interessenvertretungen. "Die Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention und des Hessischen Aktionsplans kann nur gemeinsam gelingen. Ich lade daher alle Beteiligten ein, gemeinsam mit der Landesregierung aktiv an der Verwirklichung der Ziele mitzuwirken, die das gleichberechtigte Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen fördern und unterstützen," so Sozialminister Grüttner abschließend. Weitere Informationen www.brk.hessen.de

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