IG BAU erringt Erfolg gegen EU-Kommission

Kurzfassung: IG BAU erringt Erfolg gegen EU-KommissionPläne zur Beschneidung des Streikrechts sind vom TischFrankfurt am Main - Nach intensivem Widerstand der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) un ...
[Ruprecht Hammerschmidt - 12.09.2012] IG BAU erringt Erfolg gegen EU-Kommission

Pläne zur Beschneidung des Streikrechts sind vom Tisch
Frankfurt am Main - Nach intensivem Widerstand der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und deren europäischen Schwestergewerkschaften zieht die EU-Kommission ihre Pläne zur Beschneidung des Streikrechts zurück, erfuhr die IG BAU aus dem EU-Parlament. Grund ist die fehlende politische Unterstützung aus den Mitgliedstaaten. Zuvor hatten insbesondere die Baugewerkschaften die starke Einschränkung der Grundrechte von Arbeitnehmern öffentlich kritisiert. "Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt, um die sozialen Rechte der Beschäftigten in Europa zu sichern. Wir mussten hart dafür kämpfen. Leider zeigt die EU-Kommission weiterhin keine Einsicht in die Notwendigkeit, Arbeitnehmer- und Unternehmensinteressen gleichberechtigt zu behandeln. Sie reagiert lediglich auf Druck", stellte der stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende und Vorsitzende des EFBH-Bauausschusses Dietmar Schäfers fest. "Die Verteidigung des Streikrechts ist ein großer Erfolg, der Mut macht. Er darf aber nicht darüber hinwegtäuschen: Die politische Linie der EU, Arbeitnehmerrechte zu verwässern, ist nicht gebrochen. Wir werden der EU-Kommission genau auf die Finger schauen. Einem Raubbau an elementaren Rechten der Arbeitnehmer werden sich die IG BAU und die europäischen Baugewerkschaften auch künftig mit aller Kraft widersetzen."
Die EU-Kommission hatte in der sogenannten Monti-II-Verordnung vorgeschlagen, die Rechtmäßigkeit von Tarifforderungen und Streiks davon abhängig zu machen, ob sie verhältnismäßig sind. Die IG BAU hatte das Papier scharf angegriffen. Es hätte zu einer Erosion der vom Grundgesetz geschützten Tarifautonomie geführt. So wäre es etwa denkbar, dass sich in Tarifverhandlungen die Parteien auf wenige Zehntelprozentpunkte annähern. Einen Streik für den Rest hätten die Gerichte nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit verbieten können.

Ruprecht Hammerschmidt
Leiter der Abteilung Kommunikation
und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher IG Bauen-Agrar-Umwelt
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