Forschungsmuseum Koenig soll rechtlich selbständige Stiftung werden

Kurzfassung: Forschungsmuseum Koenig soll rechtlich selbständige Stiftung werden Ministerin Schulze: Wichtige Weichenstellung für weitere Mitgliedschaft des Bonner Forschungsmuseums Koenig in der Leibniz-Gemeins ...
[Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, - 30.08.2012] Forschungsmuseum Koenig soll rechtlich selbständige Stiftung werden

Ministerin Schulze: Wichtige Weichenstellung für weitere Mitgliedschaft des Bonner Forschungsmuseums Koenig in der Leibniz-Gemeinschaft
Im September berät der Landtag erstmalig über den Gesetzentwurf von Wissenschaftsministerin Svenja Schulze zur Überführung des international renommierten Bonner Forschungsmuseums Koenig in eine Stiftung. "Das Gesetz macht den Weg frei für den Verbleib des Forschungsmuseums in der Leibniz-Gemeinschaft", sagte Wissenschaftsministerin Schulze. "Zugleich stärken wir mit dem Schritt das Forschungsmuseum als international renommierte Einrichtung für die Erforschung, Erklärung und Dokumentation der Artenvielfalt von Tieren."
Das ZFMK ist bislang eine Einrichtung des Landes. Voraussetzung für eine dauerhafte Mitgliedschaft in der Leibniz-Gemeinschaft ist jedoch die rechtliche Selbständigkeit der Einrichtung. Mit der Überführung in eine Stiftung des öffentlichen Rechts wäre diese Voraussetzung erfüllt. "Hier geht es um eine wichtige Weichenstellung für eine Forschungseinrichtung mit großer Tradition", sagte Schulze. Das Forschungsmuseum feiert in einem großen Jubiläumsfest am kommenden Wochenende die Grundsteinlegung für sein Haupthaus vor 100 Jahren.
Der von Wissenschaftsministerin Schulze in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf "Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig - Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere" für die rechtliche Verselbständigung des Forschungsmuseums sieht ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2013 vor. Die Stiftung wird ihren Sitz in Bonn haben. Im Forschungsmuseum Koenig arbeiten derzeit rund 200 Beschäftigte, die nach dem Gesetzentwurf auch nach Überführung in die Stiftung Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst bleiben werden.

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