Städte, Gemeinden und Kreise erhalten Rekordsumme vom Land

Kurzfassung: Städte, Gemeinden und Kreise erhalten Rekordsumme vom LandKommunalminister Jäger: 2013 Steigerung bei Zuweisungen um 3,5 Prozent auf 8,7 Milliarden EuroDie NRW-Kommunen erhalten im Jahr 2013 rund 8, ...
[Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) - 29.08.2012] Städte, Gemeinden und Kreise erhalten Rekordsumme vom Land

Kommunalminister Jäger: 2013 Steigerung bei Zuweisungen um 3,5 Prozent auf 8,7 Milliarden Euro
Die NRW-Kommunen erhalten im Jahr 2013 rund 8,7 Milliarden Euro Zuweisungen vom Land. Der Betrag steigt gegenüber 2012 um rund 300 Millionen Euro oder 3,5 Prozent. Dies ergibt sich aus den Eckpunkten für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2013, die Kommunalminister Ralf Jäger heute (29. August) in Düsseldorf vorstellte. "Das ist ein neuer Rekord bei den Zuweisungen des Landes an die Kommunen. Wir helfen ihnen nach Kräften bei der Sanierung ihrer Haushalte", sagte Jäger.
Grund für den Anstieg ist die gute Steuerentwicklung der vergangenen Monate.
Die Kommunen profitieren außerdem weiter von den Entlastungen, die die Landesregierung bereits 2010 beschlossen hatte und jährlich fortsetzt. Sie werden nicht mehr zur Konsolidierung des Landeshaushalts herangezogen und wieder am Aufkommen des Landes aus der Grunderwerbsteuer beteiligt.
Das GFG 2013 wurde auf der gleichen Datenbasis wie das GFG 2012 errechnet.
"Wir wollen Gerechtigkeit und haben deshalb dafür gesorgt, dass das Geld da ankommt, wo es am dringendsten benötigt wird. Den Weg setzen wir fort und bleiben kommunalfreundlich", erklärte Jäger.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung soll im November in den Landtag eingebracht werden. "Wir geben die erste Modellrechnung bereits jetzt bekannt, damit die Kommunen besser für ihre eigenen Haushalte planen können", erläuterte Jäger. Die Zahlen basieren auf der Mai-Steuerschätzung 2012 und sind nicht endgültig. Eine weitere Modellrechnung wird voraussichtlich im Oktober 2012 veröffentlicht.
Die erste Modellrechnung ist im Internet unter www.mik.nrw.de abrufbar.

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