21.08.2012 14:08 Uhr in Gesundheit & Wellness von Verband der Ersatzkassen e. V.
vdek-Statement zu Krebsregistern
Kurzfassung: vdek-Statement zu KrebsregisternAnlässlich der morgigen Kabinettsentscheidung zum Entwurf eines Krebsregistergesetzes erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. ...
[Verband der Ersatzkassen e. V. - 21.08.2012] vdek-Statement zu Krebsregistern
Anlässlich der morgigen Kabinettsentscheidung zum Entwurf eines Krebsregistergesetzes erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
"Die Einführung von klinischen Krebsregistern ist medizinisch sinnvoll - Krebsregister leisten einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Qualität der onkologischen Versorgung. Allerdings muss sichergestellt sein, dass die Datenerfassung deutschlandweit nach einheitlichen Kriterien erfolgt. Es darf kein Wildwuchs entstehen. Damit würde man den Betroffenen einen Bärendienst erweisen. Deshalb möchten die Ersatzkassen die Krebsregister auf eins pro Bundesland begrenzen. Der Gemeinsame Bundesausschuss sollte die Einzelheiten zur Ausgestaltung - Datenerhebung und Qualitätssicherung - festlegen. Bei der Finanzierung der Krebsregister sollten auch die Länder und die private Krankenversicherung beteiligt werden. Dies muss klar und deutlich im Gesetz festgeschrieben werden."
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin,
Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 - 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
michaela.gottfried@vdek.com
www.vdek.com
Anlässlich der morgigen Kabinettsentscheidung zum Entwurf eines Krebsregistergesetzes erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
"Die Einführung von klinischen Krebsregistern ist medizinisch sinnvoll - Krebsregister leisten einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Qualität der onkologischen Versorgung. Allerdings muss sichergestellt sein, dass die Datenerfassung deutschlandweit nach einheitlichen Kriterien erfolgt. Es darf kein Wildwuchs entstehen. Damit würde man den Betroffenen einen Bärendienst erweisen. Deshalb möchten die Ersatzkassen die Krebsregister auf eins pro Bundesland begrenzen. Der Gemeinsame Bundesausschuss sollte die Einzelheiten zur Ausgestaltung - Datenerhebung und Qualitätssicherung - festlegen. Bei der Finanzierung der Krebsregister sollten auch die Länder und die private Krankenversicherung beteiligt werden. Dies muss klar und deutlich im Gesetz festgeschrieben werden."
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