Illegaler Download: Abwesenheitsbehauptung nicht ausreichend

Illegaler Download: Abwesenheitsbehauptung nicht ausreichend
Kurzfassung: Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass in Fällen des sogenannten Filesharings die bloße Behauptung der Beklagten, sie sei zu dem mutmaßlichen Tatzeitpunkt nicht zuhause gewesen, nicht zur wirksamen Verteidigung gegen die Ansprüche des Rechteinhabers ausreiche.
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[GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 04.04.2012] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: In dem zur Entscheidung vorliegenden Fall hatte ein Musikrechteinhaber gegen eine Privatperson auf Schadenersatz geklagt. Die Beklagte wehrte sich mit der Behauptung, sie sei zu dem ihr vorgeworfenen Tatzeitpunkt, als der illegale Download vorgenommen wurde, nicht zuhause gewesen. Das Gericht entschied, dass diese Behauptung nicht ausreiche, um den Verdacht der Täterschaft zu entkräften. Das Gericht hatte als erwiesen angesehen, dass der illegale Download der Dateien von der IP-Adresse vorgenommen wurde, die der Beklagten zu dem streitigen Zeitpunkt zugewiesen war. Daher spreche eine Vermutung dafür, dass die Beklagte für die Rechtsverletzung verantwortlich sei. Die Behauptung der Abwesenheit sei zudem unerheblich, da der Computer lediglich eingeschaltet und mit dem Internet verbunden gewesen sein müsse - eine Anwesenheit sei dazu nicht erforderlich.

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