Kopierwerk muss nicht für Schäden am Filmmaterial haften (LG München I)

Kopierwerk muss nicht für Schäden am Filmmaterial haften (LG München I)
Kurzfassung: Das LG München I hat am 08.03.2012 (Az.: 7 O 16629/08) entschieden, dass das Münchner Kopierwerk die durch eine Beschädigung des Filmmaterials des Filmes "Operation Wallküre", keinen Schadensersatz leisten muss. Dies ergäbe sich, so das Gericht, schon aus einem deutschen Handelsbrauch, der da besagt, dass im Falle eines Schadens, der bei dem Kopierwerk am Filmnegativ entsteht, die Versicherung des Filmproduzenten bei dem Kopierwerk keinen Regress nehmen darf.
Kopierwerk muss nicht für Schäden am Filmmaterial haften (LG München I) Kopierwerk muss nicht für Schäden am Filmmaterial haften (LG München I)
[GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 02.04.2012] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Im vorliegenden Fall ließ sich nach Aussage des Gerichtes nicht mehr zweifelsfrei feststellen, wie und wo der Schaden tatsächlich eingetreten war. Aus dem vom Gericht in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten geht nun hervor, dass es in der Tat einen Handelsbrauch gibt, nach diesem stehen dem Filmproduzenten keinerlei Regressansprüche gegen das Kopierwerk zu. Einzig die Haftung für vorsätzliches Handeln bleibt hiervon unberührt. Für dieses lägen im vorliegenden Fall allerdings keine Anhaltspunkte vor.
Der streitgegenständliche, 2007 gedrehte Film befasst sich mit dem Attentat auf Hitler vom 20.07.1944. Der Nachdreh für die beschädigten Filmnegative einiger Szenen kostete mehr als 300.000,00 Euro. Diese Summe machte die Versicherung des Filmproduzenten im vorliegenden Verfahren gegen das Münchner Kopierwerk im Rahmen einer Regressforderung geltend.

http://www.grprainer.com/Zivilrecht.html
Weitere Informationen
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, Herr Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Herr Michael Rainer

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/43906

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-llp-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Kopierwerk muss nicht für Schäden am Filmmaterial haften (LG München I)" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Kopierwerk muss nicht für Schäden am Filmmaterial haften (LG München I)" ist GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch Michael Rainer.