Für strafbares Verhalten des Handelsvertreters kann die Vertriebsorganisation zur Verantwortung gezogen werden

Für strafbares Verhalten des Handelsvertreters kann die Vertriebsorganisation zur Verantwortung gezogen werden
Kurzfassung: Mit Urteil vom 15.03.2012 (Az.: III ZR 148/11) hat der BGH entschieden, dass eine Vertriebsorganisation, die Kapitalanlagen vermittelt, für strafbares Verhalten ihrer Handelsvertreter in bestimmten Fällen einzustehen habe.
Für strafbares Verhalten des Handelsvertreters kann die Vertriebsorganisation zur Verantwortung gezogen werden Für strafbares Verhalten des Handelsvertreters kann die Vertriebsorganisation zur Verantwortung gezogen werden
[GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 19.03.2012] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutern: In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall löste ein Vertreter der Vermögensberatung durch Fälschen einer Kundenunterschrift dessen Fondsanlage auf und hatte den Verkaufswert auf sein privates Konto überwiesen. Das Gericht sah im vorliegenden Fall einen engen Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit des Vertreters und seines strafbaren Handelns.
Laut Aussage des Gerichts begründete die Beratung durch den Vertreter ein Schuldverhältnis im Sinne des § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB mit Pflichten gemäß § 241 Abs. 2 BGB, denn mit dieser Beratung ging die Ermächtigung desselben einher, kontinuierlich Informationen an die Kunden weiterzugeben, die in der Regel dem Bankgeheimnis unterlagen.
Dieses Schuldverhältnis habe der Vertreter im vorliegenden Falle verletzt. Der BGH hat die Haftung der beklagten Vertriebsorganisation gem. § 278 S. 1 BGB angenommen, weil der Vertreter gerade durch seine berufliche Tätigkeit überhaupt erst in Kontakt mit den vorliegend verletzten Rechtsgütern der Kunden kam, die ihm letztlich den Verkauf der Kapitalanlagen der Kunden ermöglichte.

http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html
Weitere Informationen
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, Herr Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Herr Michael Rainer

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/42244

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-llp-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Für strafbares Verhalten des Handelsvertreters kann die Vertriebsorganisation zur Verantwortung gezogen werden" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Für strafbares Verhalten des Handelsvertreters kann die Vertriebsorganisation zur Verantwortung gezogen werden" ist GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch Michael Rainer.