Betreiber von Hostservern können doch zur Prüfung des Inhaltes verpflichtet sein

Betreiber von Hostservern können doch zur Prüfung des Inhaltes verpflichtet sein
Kurzfassung: Das OLG Hamburg (Urteil vom 14.03.2012, Az.: 5 U 87/09) hat nun entschieden, dass der Betreiber eines Hostservers, hier "RapidShare", zur Prüfung der hochgeladenen Inhalte verpflichtet sein kann. Begründet wird dies zum einen mit dem technischen Ablauf des Uploads und zum anderen mit der Änderung der Nutzungsgewohnheiten des Internets.
Betreiber von Hostservern können doch zur Prüfung des Inhaltes verpflichtet sein Betreiber von Hostservern können doch zur Prüfung des Inhaltes verpflichtet sein
[GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 19.03.2012] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com führen aus: Das OLG Hamburg ist damit von seiner früheren Ansicht (OLG Hamburg, MMR 2008, 823) abgerückt. Das Gericht stellte nun darauf ab, dass technisch gesehen noch ein Arbeitsschritt zu dem Upload der Daten und dem tatsächlichen öffentlichen Zugänglichmachen der Dateien steht. Hier müssten nämlich durch den Sharehoster noch die entsprechenden Links gesetzt werden, welche dann auf diversen Linksammellisten im Internet verbreitet werden. Erst zu diesem Zeitpunkt soll nach Ansicht des Gerichts eine Datei im Sinne des Urhebergesetzes öffentlich zugänglich gemacht werden. Dies sei bei der immer weiter verbreiteten Nutzung von sogenannten Hostservern zum Teilen oder zur jederzeitigen Nutzbarkeit von Dateien inzwischen sachgerechter. Das Gericht stellte jedoch auch fest, dass dies nur für solche Inhalte gelte, deren Rechtswidrigkeit dem Betreiber des Hostservers bekannt sei.

Letztlich verlagert das Gericht mit diesem Urteil nur den Zeitpunkt des öffentlichen Zugänglichmachens weiter nach hinten und legt dem Betreiber des Hostservers eine Prüfungspflicht für ihm bekannte rechtswidrige Inhalte auf. Ob diese Rechtsprechung künftig auch Einfluss auf Portale wie "Youtube" haben wird, bleibt jedoch abzuwarten. Auch hier hatten die Rechteinhaber von urheberrechtlich geschützten Werken bereits versucht, eine Prüfungspflicht gerichtlich durchzusetzen.


http://www.grprainer.com/IT-Recht-/-Internetrecht.html
Weitere Informationen
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, Herr Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Herr Michael Rainer

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/42243

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-llp-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Betreiber von Hostservern können doch zur Prüfung des Inhaltes verpflichtet sein" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Betreiber von Hostservern können doch zur Prüfung des Inhaltes verpflichtet sein" ist GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch Michael Rainer.