Verdachtskündigung wegen Entwendung geringwertiger Sachen durch LAG Berlin-Brandenburg bestätigt

Verdachtskündigung wegen Entwendung geringwertiger Sachen durch LAG Berlin-Brandenburg bestätigt
Kurzfassung: Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 10.02.2012 (Az.: 6 Sa 1845/11) entschieden, dass der Filialleiter eines Einzelhandelsunternehmes ohne Abmahnung fristlos entlassen werden durfte, da gegen ihn der dringende Verdacht des Diebstahls im Raum stand.
Verdachtskündigung wegen Entwendung geringwertiger Sachen durch LAG Berlin-Brandenburg bestätigt Verdachtskündigung wegen Entwendung geringwertiger Sachen durch LAG Berlin-Brandenburg bestätigt
[GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 13.03.2012] Verdachtsgegenstand war ein Sack Streusand, den der Filialleiter mitnahm, ohne diesen zu bezahlen. Nur wenige Tage später entwendete der Filialleiter erneut Waren in einem Wert von ca. 12 Euro, wurde mit diesen allerdings beim Verlassen des Geschäftes aufgehalten.
Die Arbeitgeberin entließ den Filialleiter daraufhin fristlos.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: Der dringende Verdacht des Diebstahls auch geringwertiger Sachen war vorliegend nach Ansicht des LAG geeignet, das in seiner 21jährigen Betriebszugehörigkeit aufgebaute Vertrauen nachhaltig zu zerstören, so dass der Arbeitgeberin das Fortführen des Anstellungsverhältnissen, auch nur bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist, nicht mehr zumutbar war.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html
Weitere Informationen
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, Herr Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Herr Michael Rainer

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/41617

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-llp-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Verdachtskündigung wegen Entwendung geringwertiger Sachen durch LAG Berlin-Brandenburg bestätigt" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Verdachtskündigung wegen Entwendung geringwertiger Sachen durch LAG Berlin-Brandenburg bestätigt" ist GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch Michael Rainer.