Wegfall der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung

Wegfall der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung
200x49 Pixel - Dateigröße: 2,39 Kb
Arbeitnehmer mit einem oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegenden Einkommen sollten ihre Chance nutzen. Wer 2011 mehr als 49.500 EUR brutto und voraussichtlich 2012 mehr als 50.850 EUR verdient, ist seit dem 1.1.2012 in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr versicherungspflichtig. "Durch einen Wechsel in die PKV können Arbeitnehmer bis zu 70 % ihrer Beiträge sparen," merkt Carlos Reiss, Geschäftsführer der Frankfurter Versicherungsmaklergesellschaft Hoesch & Partner, an, "außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss von bis zu 50 % der monatlichen Prämie zu zahlen." ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr Steffen Otte

Hoesch & Partner GmbH Versicherungsmakler
Rüsterstr. 1
60325 Frankfurt
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
069-71707-178
Fax:
069-727375
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/39031

https://www.prmaximus.de/pressefach/hoesch-und-partner-gmbh-versicherungsmakler-pressefach.html
Die Pressemeldung "Wegfall der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Wegfall der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung" ist Hoesch & Partner GmbH Versicherungsmakler, vertreten durch Steffen Otte.