SEB Immoinvest vor Liquidation?

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Kurzfassung: Der SEB Immoinvest ist ein offener Immobilienfonds, der mit einem Volumen von 6 Milliarden Euro als Flagship der offenen Immobilienfonds gilt. Gleichwohl soll seitens des Fonds erklärt worden sein, dass der Fonds eventuell abgewickelt werden muss. Es bleibt nicht viel Zeit, denn bis Mai dieses Jahres muss der Fonds liquide genug sein, um wieder öffnen und damit potenzielle Auszahlungswünsche seiner Anleger erfüllen zu können. Ob diese Möglichkeit eintritt, ist unklar.
Der SEB Immoinvest wurde zum 05.05.2010 für zunächst drei Monate geschlossen. Diese Schließung wurde allerdings verlängert. Eine erneute Öffnung konnte bislang nicht erfolgen, weil die notwendige Liquidität von 25 - 30 % nicht erreicht wurde.

Der SEB Immoinvest wäre mit Abstand der größte offene Immobilienfonds, der abgewickelt werden müsste. In der momentanen Schuldenkrise wird die Verunsicherung der Anleger und der Investoren immer größer. Dieser Umstand macht die Wiedereröffnung des Fonds noch unwahrscheinlicher.
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[GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 14.02.2012] GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com rät Betroffenen: Geschädigte Anleger sollten nicht zu lange abwarten, wie sich die Situation entwickelt. Eine Handlungsoption besteht darin, die eigene Beteiligung von einem Rechtsanwalt auf Beratungsfehler der Bank überprüfen zu lassen.

Viele Anleger wurden bei der Beratung zur Fondszeichnung möglicherweise nicht darüber aufgeklärt, dass der Fonds, in den sie investieren, überhaupt geschlossen bzw. liquidiert werden kann. Darin könnte eine schuldhafte Falschberatung der Bank liegen, die zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers führen kann.
Ein weiterer Anknüpfungspunkt für einen Schadensersatzanspruch könnte sich daraus ergeben, dass die beratende Bank oder Versicherung Rückvergütungen, die sie aufgrund der Fondsvermittlung erhielt, verschwiegen hat. Das Verschweigen aufklärungspflichtiger Rückvergütungen kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Schaden-ersatzanspruch führen.
Es ist daher empfehlenswert, als geschädigter Anleger ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt durchzuführen, der etwaig bestehende Ansprüche im Folgenden prüfen kann.
Ansprüche aus Fondsbeteiligungen unterliegen allerdings der Verjährung. Tritt Verjährung ein, sind tatsächlich bestehende Ansprüche nicht mehr durchsetzbar, wenn der Gegner sich hierauf beruft. Betroffene sollten daher zeitnah handeln.

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