Weiterhin Kritik am Versorgungsstrukturgesetz - einigen Ärzten droht Enteignung

Weiterhin Kritik am Versorgungsstrukturgesetz - einigen Ärzten droht Enteignung
Kurzfassung: Bis zuletzt wurde am neuen GKV-Versorgungsstrukturgesetz geschraubt, welches nun zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Für niedergelassene Ärzte enthält das Gesetz dennoch immer noch einige "harte Brocken".
[BfM - Beratung für Mediziner - 08.01.2012] Am 16. Dezember war es soweit. Der Bundesrat hat das seit Monaten viel diskutierte Versorgungsgesetz durchgewunken. Das Gesetz tritt nun zum Jahresanfang in Kraft, wenngleich das Gesetz gar nicht der Zustimmung des Bundesrates bedurfte, sondern bereits durch den Beschluss des Bundestages am 1. Dezember in Kraft gesetzt wurde. Bis zuletzt feilten die Koalitionäre aus FDP und CDU/CSU an diesem Gesetz, was Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr anschließend natürlich als Erfolg verkaufte. Es steuere demographiebedingten Versorgungsengpässen rechtzeitig entgegen und verbessere gezielt die medizinische Versorgung. Flexibilisierung und Deregulierung eröffneten allen an der Gesundheitsversorgung Beteiligten größere Handlungsspielräume vor Ort. Zudem werde die vertragsärztliche Vergütung flexibilisiert und regionalisiert. Auch der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Frank Montgomery, lobte das generelle Bemühen der Bundesregierung ernsthafte Schritte gegen den Ärztemangel und für eine bessere Patientenversorgung eingeleitet zu haben. Damit sind die Probleme aber noch lange nicht gelöst und Verbesserungsbedarf besteht nach Montgomery vor allem bei der weiteren Ausgestaltung der ärztlichen Bedarfsplanung. Für René Deutschmann von der Berliner Beratung für Mediziner steckt der Teufel wie so oft im Detail: "Bei allem Lob sollte nicht vergessen werden, dass Ärzten unter Umständen eine Form der Enteignung droht." Denn das Gesetz sieht vor, dass der Zulassungsausschuss in einem überversorgten Planungsbereich bereits im Vorfeld darüber entscheiden kann, ob ein Nachbesetzungsverfahren also eine Ausschreibung erfolgen soll oder nicht. Entscheidet sich der Zulassungsausschuss gegen eine Ausschreibung erhält der ausscheidende Vertragsarzt von der Kassenärztlichen Vereinigung eine Entschädigung in der Höhe des Verkehrswertes der Praxis. "Eine Praxis ist oftmals das Lebenswerk eines Arztes. Eine solche Enteignung ist daher nicht in Ordnung. Aber es gibt dennoch genug Gestaltungsmöglichkeiten", erläutert Deutschmann. Das neue Gesetz wird dafür sorgen, dass viele Ärzte gar keine Ausschreibung mehr vornehmen werden. Es wird daher verstärkt zu Kooperationen kommen. Für eine erfolgreiche Nachfolgeregelung auch trotz drohender Enteignung durchs Versorgungsstrukturgesetz ist professionelle Beratung für Ärzte unerlässlich.
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