Prosit Neujahr: Aber Vorsicht mit Feuerwerk und Böllern

Kurzfassung: (ddp direct)Irreparable Hörschäden oder Augenverletzungen, Verbrennungen, gar abgetrennte Finger: Jahr für Jahr verletzen sich in der Silvesternacht viele hundert Menschen schwer beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern. Auch Wohnungsbrände durch verirrte Raketen oder Böller sind in der Silvester-nacht häufig zu beklagen.

Tipps zum Umgang mit Feuerwerkskörpern

Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben. Sie sind ...
[Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft - 28.12.2011] (ddp direct)Irreparable Hörschäden oder Augenverletzungen, Verbrennungen, gar abgetrennte Finger: Jahr für Jahr verletzen sich in der Silvesternacht viele hundert Menschen schwer beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern. Auch Wohnungsbrände durch verirrte Raketen oder Böller sind in der Silvester-nacht häufig zu beklagen.

Tipps zum Umgang mit Feuerwerkskörpern

Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben. Sie sind demnach bei be-stimmungsgemäßer Verwendung sicher. Die BAM hat die Feuerwerkskör-per in zwei Klassen eingeteilt. Die Knaller der Klasse P2 dürfen nur von Erwachsenen gezündet werden. Zudem muss ein Schutzabstand von acht Metern eingehalten werden.
.
Kinder sollten nie unbeaufsichtigt Raketen oder Böller zünden
Nur am Silvesterabend bis zum Neujahrstag (in der Regel 18 bis 7 Uhr) ist böllern erlaubt. Verboten ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen.
Raketen sollten immer aus standsicheren Rohren oder Flaschen ge-zündet werden, nie aus der Hand. Die Lenkstäbe dürfen nicht verkürzt oder entfernt werden. Zudem sollte stets die Windrichtung beachtet werden. Raketen nie auf Menschen oder Tiere richten.
Raketen, die nicht explodiert sind, sollten nie aufgehoben werden, da es sich um "Spätzünder" handeln könnte. Sie sollten niemals erneut angezündet werden. Höchste Explosionsgefahr besteht beim Trocknen oder Anwärmen von Blindgängern.
Als Zuschauer von Feuerwerken sollten Sie auf ausreichenden Sicher-heitsabstand achten und sich nicht in Schussrichtung aufhalten. Türen und Fenster stets geschlossen halten, damit sich keine Knaller in die Wohnung verirren.


Wenn doch etwas passiert: Welche Versicherung hilft?

Hausratversicherung: Ersetzt werden Schäden, die z. B. durch Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen.
Wohngebäudeversicherung: Sie ersetzt Schäden, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen.
Private Haftpflichtversicherung: Tritt ein, wenn etwa der Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder Kinder mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt.
Kaskoversicherung: Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversi-cherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ram-poniert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann.
Private Unfallversicherung: Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerks-körpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung.


Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/5h56fv

Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/wirtschaft-finanzen/prosit-neujahr-aber-vorsicht-mit-feuerwerk-und-boellern-66301
Weitere Informationen
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Seine 469 Mitgliedsunternehmen mit rund 217.000 Beschäftigten und Auszubildenden bieten durch knapp 450 Millionen Versicherungsverträge umfassenden Risikoschutz und Vorsorge sowohl für die privaten Haushalte wie für Industrie, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen. Als Risikoträger und bedeutender Kapitalgeber (Kapitalanlagebestand knapp 1200 Milliarden Euro) haben die privaten Versicherungsunternehmen auch eine herausragende Bedeutung für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in der deutschen Volkswirtschaft.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Frau Katrin Rüter de Escobar
Wilhelmstraße /G 43, 10117 Berlin, -
Tel.: 030/2020-5119; http://shortpr.com/5h56fv
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Frau Katrin Rüter de Escobar

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Wilhelmstraße /G 43
10117 Berlin
-

E-Mail:
Web:
Tel:
030/2020-5119
Fax:
030/2020-6604
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/34193

https://www.prmaximus.de/pressefach/gesamtverband-der-deutschen-versicherungswirtschaft-pressefach.html
Die Pressemeldung "Prosit Neujahr: Aber Vorsicht mit Feuerwerk und Böllern" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Prosit Neujahr: Aber Vorsicht mit Feuerwerk und Böllern" ist Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, vertreten durch Katrin Rüter de Escobar.