Hannover Leasing Medienfonds - erneuter Ärger droht

Hannover Leasing Medienfonds - erneuter Ärger droht
Kurzfassung: Die Anleger der Hannover Leasing konnten nur kurz durchatmen, als am 08.04.2011 ein Gerichtsbescheid zugunsten der Hannover Leasing GmbH & Co. KG erging. Denn zum einen war der diesbezügliche Rechtsstreit nicht abgeschlossen, weil das Finanzamt München ein Rechtsmittel eingelegt hatte.
Hannover Leasing Medienfonds - erneuter Ärger droht Hannover Leasing Medienfonds - erneuter Ärger droht
[GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 21.12.2011] Die Anleger der Hannover Leasing konnten nur kurz durchatmen, als am 08.04.2011 ein Gerichtsbescheid zugunsten der Hannover Leasing GmbH & Co. KG erging. Denn zum einen war der diesbezügliche Rechtsstreit nicht abgeschlossen, weil das Finanzamt München ein Rechtsmittel eingelegt hatte.
Zum anderen droht jetzt neuer Ärger: Bei den Hannover Leasing Fonds Lord Dritte Productions Deutschland Filmoduktion GmbH & Co. KG (Nr. 114), der "SAM" Productions GmbH & Co. KG (Nr. 128), der "Unfaithful" GmbH & Co. KG (Nr. 129) und der "Shallow Hal" Filmproduktion GmbH & Co. KG (Nr. 130) geht die Steuerfahndung davon aus, dass es sich um verdeckte Festgeldanlage handelt. Bereits im November 2011 wurde mitgeteilt, dass die anfänglichen Verlustzuweisungen von der Finanzbehörde aberkannt werden. Für die Jahre 2001 bis 2009 ist mit geänderten Grundlagenbescheiden zu rechnen.
Es stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, wie sich betroffene Anleger verhalten sollen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf www.grprainer.com rät: Anleger sollten nicht tatenlos abwarten. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass Ansprüche, die Anleger derzeit geltend machen könnten, bis zu einer endgültigen steuerlichen Klärung verjährt sind. Es sollte beachtet werden, dass Verjährung zum Ende des Jahres 2011 drohen kann.
Es ist Betroffenen daher zu empfehlen, schon heute den Rechtsrat eines fachkundigen Rechtsanwalts einzuholen und etwaige Ansprüche prüfen zu lassen. Zu untersuchen ist, ob Anleger ihre Fondsbeteiligung im Rahmen eines Schadensersatzanspruches rückabwickeln können. Dann müsste der Anleger so gestellt werden, als hätte er sich an dem Fonds nie beteiligt.
Zwar sind Schadensersatzansprüche stets eine Frage des Einzelfalles. Jedoch sollte die anwaltliche Prüfung insbesondere ein Augenmerk auf die Frage richten, ob der Anleger im Zuge der Fondsbeteiligung von der Bank falsch beraten wurde. Eine Falschberatung durch die Bank kann nämlich zum Schadensersatzanspruch des Anlegers mit oben dargestellter Konsequenz der Rückabwicklung führen.
Abschließend bleibt damit festzuhalten, dass Anleger rasch tätig werden und ihre etwaigen Ansprüche von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen sollten, der mit dem Bank- und Kapitalmarkt vertraut ist.
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