24.11.2011 13:35 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Benefitax GmbH

Fallen für Ausländer beim Betreiben eines Unternehmens in Deutschland

Kurzfassung: (ddp direct)Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Benefitax GmbH in Frank-furt am Main, Deutschland, warnt vor typischen Fehlern beim Betreiben einer Tochtergesellschaft in Deutschland. So wird häufig wird vom Investor gewünscht, dass Mitarbeiter oder Gesellschafter im Ausland als Geschäftsführer in Deutschland bestellt werden. Das ist möglich, kann aber eine Steuerpflicht der deutschen Gesellschaft im Ausland nach sich ziehen.

Sofern ausländische Führungskräfte in Deutschland leben ...
[Benefitax GmbH - 24.11.2011] (ddp direct)Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Benefitax GmbH in Frank-furt am Main, Deutschland, warnt vor typischen Fehlern beim Betreiben einer Tochtergesellschaft in Deutschland. So wird häufig wird vom Investor gewünscht, dass Mitarbeiter oder Gesellschafter im Ausland als Geschäftsführer in Deutschland bestellt werden. Das ist möglich, kann aber eine Steuerpflicht der deutschen Gesellschaft im Ausland nach sich ziehen.

Sofern ausländische Führungskräfte in Deutschland leben wollen, müssen sie ein ausreichendes Gehalt von der deutschen Gesellschaft beziehen, das Ihnen ermöglicht, in Deutschland angemessen zu leben. Ein Managergehalt in einem Entwicklungsland kann in Deutschland als zu gering angesehen werden.

Oliver Biernat, Partner von Benefitax, rät Bei Dienstreisen sollten die Mitarbeiter über eine Reisekostenrichtlinie verpflichtet werden, Aufzeichnungen über die Reise zu führen. Nur dann können Verpflegungsaufwendungen bis zu gewissen Pauschalbeträgen steuerfrei ausbezahlt werden. Geldwerte Vorteile wie die Privatnutzung von Firmenwagen, Firmenwohnung, Geschenke, Incentives unterliegen der Lohnsteuer und gegebenefalls der Sozialversicherung beim Mitarbeiter. Der Arbeitgeber kann die Steuer übernehmen, was aber in der Regel sehr teuer ist.

Häufig wollen Konzerne die Buchhaltung der deutschen Gesell-schaft auf ihrer Software im eigenen Land machen. Das ist problematisch, wenn der Sachbearbeiter kein Deutsch spricht und kein deutsches Handels- bzw. Steuerrecht kennt. IFRS oder ausländisches Recht wird in Deutschland nicht anerkannt. Das Finanzamt kann jederzeit Prüfungen durchführen. Alle Ori-ginalbelege sind in Deutschland aufzubewahren und kurzfristig vorzulegen. Das Finanzamt kann zudem verlangen, dass alle wesentlichen Verträge in deutscher Sprache oder in einer amt-lich beglaubigten deutschen Übersetzung vorgelegt werden. Steuerexperte Biernat empfiehlt daher, die Buchhaltung in Deutschland zu erstellen und monatliche Reportings an die Muttergesellschaft zu senden.

Alle Kapitalgesellschaften müssen Bücher führen, Jahresab-schlüsse in Deutsch aufstellen und Steuererklärungen abge-ben. Größere und neu gegründete Unternehmen müssen in-nerhalb von zehn Tagen nach Monatsultimo eine Umsatzsteu-ervoranmeldung abgeben. Neben den Handelsbilanzen sind meist hiervon abweichende Steuerbilanzen für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen notwendig. Eine Pflicht zur Prü-fung von Jahresabschlüssen besteht jedoch nur, wenn zwei der drei folgenden Kriterien an zwei Bilanzstichtagen nacheinander erfüllt sind: mehr als 9,68 Mio. Umsatzerlöse, mehr als 4,84 Mio. Bilanzsumme oder mehr als 50 Arbeitnehmer.

Weitere Informationen und Bestellung unseres Law and Tax Guide unter: www.benefitax.com, Fortsetzung folgt.

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Benefitax GmbH, Herr Oliver Biernat
Darmstädter Landstrasse 125, 60598 Frankfurt am Main, -
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