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Für Pflegebedürftigkeit bei neurologischen Krankheiten muss eine Einschränkung der Selbstständigkeit vorliegen
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Menschen mit einer schweren neurologischen Erkrankung wie Parkinson, Epilepsie oder Dystonie haben oftmals Anspruch auf Pflegeleistungen. Allerdings muss hierfür die Selbstständigkeit des Betroffenen eingeschränkt sein. ... weiter lesen Quelle
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