Spätherbst ist für Steuerberater wichtigste Seminarsaison

Kurzfassung: (Mynewsdesk) Gesetzliche Neuerungen zum Jahreswechsel 2019 im Lohnbereich Nürnberg, 12. Dezember 2018: Regelmäßige Weiterbildung hat in der Steuerberaterbranche eine hohe Priorität. Ein Muss sind die sogenannten Jahreswechselseminare zu den Themen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Steuern oder Kanzleimanagement, denn im jeweils neuen Jahr ...
[Pressemitteilungen DATEV eG - 12.12.2018] (Mynewsdesk) Gesetzliche Neuerungen zum Jahreswechsel 2019 im Lohnbereich Nürnberg, 12. Dezember 2018: Regelmäßige Weiterbildung hat in der Steuerberaterbranche eine hohe Priorität. Ein Muss sind die sogenannten Jahreswechselseminare zu den Themen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Steuern oder Kanzleimanagement, denn im jeweils neuen Jahr gibt es immer gesetzliche Neuregelungen zu beachten. Für die DATEV eG, den genossenschaftlichen IT-Dienstleister unter anderem für die Steuerberaterbranche, ist deshalb der Spätherbst die wichtigste Saison im Seminargeschäft.

In den bereits laufenden Jahreswechselseminaren für 2019 beschäftigen sich Steuerberater sowie deren Kanzleimitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Themenbereich Personalwirtschaft vor allem mit den Auswirkungen der zweiten Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, der Neuberechnung des Zusatzbeitrags in der Krankenversicherung sowie mit den Änderungen beim Mindestlohn und den Sozialversicherungsbeiträgen für die sogenannte Gleitzone. Hinzu kommen die üblicherweise vielen rechtlichen Detailänderungen.

2019 neue Regeln in der betrieblichen Altersvorsorge Zu den Neuerungen in der betrieblichen Altersvorsorge gilt es einiges zu beachten. Bei den Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Entgeltumwandlung, die durchaus verbreitet sind, müssen Unternehmen zukünftig 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Zuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, wenn sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Dies gilt für alle ab 2019 neu abgeschlossenen Verträge von Anfang an, für bereits bestehende Vereinbarungen erst von 2022 an.

Beratungsintensiv dürfte für Kanzleien das Detail der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge werden. Denn der Einspareffekt hängt davon ab, wie weit das jeweilige Arbeitsentgelt über oder unter der jeweils zu beachtenden Beitragsbemessungsgrenze liegt. Zudem ist zu entscheiden, ob der Arbeitgeber das jeweils genau berechnen will oder allen seinen begünstigten Arbeitnehmern pauschal die 15 Prozent in den jeweiligen Vertrag zahlt. Hier ist auch eine Analyse und gegebenenfalls Anpassung der bestehenden einzel- oder tarifvertraglichen Regelungen notwendig.

Aus der "Gleitzone" wird der "Übergangsbereich" Ein weiteres Seminarthema in der Saison 2018/2019 ist die Änderung, dass der von einzelnen Krankenkassen geforderte Zusatzbeitrag zukünftig nicht mehr allein vom Arbeitnehmer zu tragen ist, sondern dieser wie der Regelsatz jeweils hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt wird.

Zwei weitere wichtige Themen werden die Neuregelungen rund um Mindestlohn und die sogenannte Gleitzone sein. Der Mindestlohn erhöht sich ab dem 01.01.2019 auf 9,19 Euro. Zudem war zum Jahreswechsel geplant, die Obergrenze für die Gleitzone, die dann "Übergangsbereich" heißen soll, zu erhöhen. Die Obergrenze dieses Bereichs, in dem aus dem Mini-Job erst ein Midi-Job und dann ein normales sozialversichertes Angestelltenverhältnis wird, soll auf 1.300 Euro (bisher: 850 Euro) angehoben werden.

Nach aktuellem Stand werden diese Änderungen zwar doch erst zum 01.07.2019 in Kraft treten, sie bleiben aber Teil der Jahreswechselseminare 2018/2019. Die gesetzliche Neuregelung sieht zudem Bestandsschutz- und Übergangsvorschriften vor, die die Beratung von Unternehmen für Steuerberater und ihre mandantenbetreuenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht einfacher machen werden.

Einen Überblick der Weiterbildungsmöglichkeiten zu den Jahreswechselthemen finden Interessierte unter www.datev.de/jahreswechsel-weiterbildung.

DATEV ist einer der größten Weiterbildungsanbieter Die DATEV ist einer der größten Weiterbildungsanbieter in Deutschland und arbeitet hier mit unterschiedlichen Lernformaten. Mitglieder der Genossenschaft, also SteuerberaterRechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer sowie deren Mitarbeiter und mittelständischen Mandanten können auf ein umfangreiches Angebot an Fachliteratur, Datenbanken und Selbstlernsoftware zurückgreifen. Zudem gibt es Präsenzseminare, die meist in einer DATEV-Niederlassung stattfinden, und DATEV-Dialogseminare online, bei denen die Teilnehmer in der Kanzlei oder im Homeoffice bleiben können. Dabei geht es immer auch darum, wie rechtliche Neuerungen in die DATEV-Software implementiert wurden und wie Anwender damit umgehen.

Insbesondere Jahreswechselseminare sind stark nachgefragt. An Präsenzseminaren der DATEV haben im Herbst und Winter 2017/2018 allein zum Thema Personalwirtschaft über 33.000 Personen teilgenommen. In der laufenden Saison werden ähnliche Zahlen erwartet.

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