12.09.2017 09:50 Uhr in Hobby & Unterhaltung  von Barmenia Versicherungen
   
				Barmenia Krankenversicherung belohnt kostenbewusstes Verhalten: Rund 84.000 Kunden erhalten Beitragsrückerstattung
Kurzfassung: (Mynewsdesk) Kostenbewusstsein wird bei der Barmenia Krankenversicherung a. G. einmal mehr belohnt: Rund 57,9 Mio. Euro werden für das Jahr 2016 an leistungsfrei gebliebene Versicherte ausgezahlt. Damit erhalten rund 84.000 Personen im Durchschnitt 689 Euro ihrer eingezahlten Beiträge zurück. Wie bereits im Vorjahr wird Kunden die Möglichkeit geboten, ihre Beitragsrückerstattung in Form einer Einmalzahlung mit attraktiver Verzinsung und einem zusätzlichen Steuervorteil in eine ...
				
							
				
				[Barmenia Versicherungen - 12.09.2017] (Mynewsdesk) Kostenbewusstsein wird bei der Barmenia Krankenversicherung a. G. einmal mehr belohnt: Rund 57,9 Mio. Euro werden für das Jahr 2016 an leistungsfrei gebliebene Versicherte ausgezahlt. Damit erhalten rund 84.000 Personen im Durchschnitt 689 Euro ihrer eingezahlten Beiträge zurück. Wie bereits im Vorjahr wird Kunden die Möglichkeit geboten, ihre Beitragsrückerstattung in Form einer Einmalzahlung mit attraktiver Verzinsung und einem zusätzlichen Steuervorteil in eine Beitragsermäßigung ab 67 Jahre umzuwandeln.
Mitte Oktober dürfen die Versicherten mit dem Geldeingang rechnen. Die ausschlaggebende Anspruchsvoraussetzung für den Erhalt der Beitragsrückerstattung: Leistungsfreiheit während eines gesamten Kalenderjahres. Mit der Beitragsrückerstattung wirdkostenbewusstes Verhalten der Kunden honoriert. Die Höhe der Beitragsrückerstattung richtet sich nach der Anzahl der erreichten leistungsfreien Jahre. So können in Kompakttarifen bis zu drei und in Einzeltarifen bis zu sechs Monatsbeiträge rückerstattet werden. Übrigens: Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Entbindungspauschale bei Hausentbindung sowie zahnprophylaktische Leistungen sind in einigen Tarifen nicht relevant für den Erhalt der Beitragsrückerstattung.
Eine weitere Besonderheit: In den Berufsausbildungstarifen gilt bereits seit 2013 eine verbesserte Anspruchsstaffel. Hier wird bereits nach drei leistungsfreien Jahren eine Beitragsrückerstattung von sechs Monatsbeiträgen gezahlt.
        
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				Mitte Oktober dürfen die Versicherten mit dem Geldeingang rechnen. Die ausschlaggebende Anspruchsvoraussetzung für den Erhalt der Beitragsrückerstattung: Leistungsfreiheit während eines gesamten Kalenderjahres. Mit der Beitragsrückerstattung wirdkostenbewusstes Verhalten der Kunden honoriert. Die Höhe der Beitragsrückerstattung richtet sich nach der Anzahl der erreichten leistungsfreien Jahre. So können in Kompakttarifen bis zu drei und in Einzeltarifen bis zu sechs Monatsbeiträge rückerstattet werden. Übrigens: Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Entbindungspauschale bei Hausentbindung sowie zahnprophylaktische Leistungen sind in einigen Tarifen nicht relevant für den Erhalt der Beitragsrückerstattung.
Eine weitere Besonderheit: In den Berufsausbildungstarifen gilt bereits seit 2013 eine verbesserte Anspruchsstaffel. Hier wird bereits nach drei leistungsfreien Jahren eine Beitragsrückerstattung von sechs Monatsbeiträgen gezahlt.
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