Öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrten für Exklusiv-Garagen

Sorgfältig planen
Kurzfassung: Mit der Beratung durch Exklusiv-Garagen umschiffen Bauherren mögliche Fallstricke.
Öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrten für Exklusiv-Garagen Exklusiv-Garage mit gesicherter Zufahrt
[Exklusiv-Garagen - 10.12.2015] Baurecht im Garagenbau kann in Deutschland voller Tücken sein. Auch Fertiggaragen von www.Exklusiv-Garagen.de allein im Vertrauen auf die Baubehörde zu bauen, kann sich als Trugschluß erweisen. Die Zufahrt zur Garage oder zum Carport muss sich entweder auf dem eigenen bzw. dem selben Grundstück wie der Stellplatz befinden oder sie muss öffentlich-rechtlich gesichert sein. Da ein Radweg parallel zur Autostraße von Autos nicht genutzt werden darf, auch nicht zum Überqueren, haben aus Gründen der Unfallverhütung zugunsten der Radfahrer die Autofahrer das Nachsehen. Diese sternenklare Logik mag zwar auf einer Insel haltbar sein, doch einem Festlandbewohner bleiben Sinn und Gehalt verborgen, solange er sich darauf versteift, nur tatsächlich befahrbare Wege zu sehen, ohne deren Widmung zu betrachten. [1] Wenn also ein Carport oder eine Garage nur über einen nicht öffentlichen Feldweg oder einen Weg auf einem Privatgrund zugänglich ist, dann liegt ein Planungsfehler vor, den die Gemeinde zwar tolerieren kann, aber nicht gutheißen muss. Es kann ja niemand ahnen, dass in dem Gartenschuppen Autos untergestellt werden sollen.

Freiraum vor dem Garagentor
Ebenso wie die freie Zufahrt zur Garage muss beim Planen auch ein Freiraum vor der Exklusiv-Garage vorgesehen werden. Dieser dient der Verkehrssicherheit, damit auch bei Ausfall des elektrischen Garagentorantriebes das Auto bei der Ankunft und bei der Abfahrt vor dem offenen Garagentor stehen kann, ohne in die öffentliche Verkehrsfläche hineinzuragen. Diese kann aus einem Bürgersteig, einem Radfahrweg und der Autostraße bestehen. Altgaragen oder gar Stellplätze in Häusern, die nahe an einer Straße stehen, haben dies nicht berücksichtigt und so zahlreiche Unfälle verursacht.

Vorgaben durch den Bebauungsplan
Wenn behördlicherseits ein mindestens fünf Meter langer Garageninnenraum gefordert ist, um auch Platz für künftige Wagenlängen zu bieten, dann darf kein Zentimeter fehlen, auch wenn das gegenwärtige Auto nur 250 Zentimeter lang ist. Auch gibt es oft Zonen auf einem Grundstück, die nicht mit einer Garage bebaut werden dürfen oder Bereiche, in denen eine Grenzbebauung erlaubt ist. Das Ziel eines Fachberaters von Exklusiv-Garagen beim Ortstermin ist stets, systematisch alle Punkte in der Planung abzuklopfen, damit es auch Jahre später keine unliebsamen Überraschungen mit finanziellen Folgen gibt. Bauherren und Garagenvermieter, die naturgemäß nicht laufend mit dem Garagenbau befasst sind, kann durchaus mal etwas entgehen, was aber im Einzelfall wichtig ist. Die günstigen Garagenpreise erlauben es, den vorhandenen Platz großzügig auszunutzen und die Fertiggaragen ruhig etwas größer zu planen, als ursprünglich beabsichtigt. Zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung gibt es die kostenlose Servicenummer 0800 785 3785 oder auf dem Internetauftritt www.Exklusiv-Garagen.de das Kontaktformular.

Quellen:
[1] www.kurzlink.de/leer
www.kurzlink.de/Exklusiv-Garagen
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http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_für_Presseverleger
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Exklusiv-Garagen Die Qualität des Originals bedeutet seit 2004: Exklusiv-Garagen sind Fertiggaragen für's Leben. 110 Mitarbeiter produzieren hochwertige Fertigteilgaragen in unterschiedlichen Größen und Varianten. Bis 2014 wurden 22.000 zufriedene Garagenkunden gezählt. Gemeinsam mit dem Partner Hörmann KG arbeitet Exklusiv-Garagen eigenverantwortlich an der Entwicklung für die unter anderem eingesetzten Hörmann Schwingtore und Sectionaltore, Garagentorantriebe und Garagennebentüren. Diese lebenslange Allianz ermöglicht ein innovatives Arbeiten und die gemeinschaftliche Entwicklung neuartiger Garagen. Die Ideen orientieren sich an den Wünschen und Vorstellungen der Kunden. Bei Exklusiv-Garagen bleiben daher keine Kundenwünsche offen. Zu den Grundsätzen zählen konsequentes Qualitätsmanagment, Teamgeist, Kundenorientierung und modernste servergestützte Informationstechnologie. Kundenfreundlichkeit, Innovation und das Eingehen auf Kundenvorstellungen machen Exklusiv-Garagen zum Ansprechpartner bei der Planung und dem Kauf von Wunschgaragen. Das Unternehmen agiert bundesweit und stellt gerne vor Ort einen kompetenten Fachberater zur Verfügung.
Exklusiv-Garagen, Herr Werner Diestelkamp
Schloßstr. 4, 32108 Bad Salzuflen, Deutschland
Tel.: 0800 785 3785; http://www.exklusiv-garagen.de
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