25.11.2015 10:04 Uhr in Computer & Internet von PR-Gateway.de

Safe Harbor und die Folgen: Die Balance zwischen Datenschutz und Datennutzung

Kurzfassung: Safe Harbor und die Folgen: Die Balance zwischen Datenschutz und DatennutzungDie Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. Oktober, in dem das so genannte "Safe Harbor-Abkommen" ...
[PR-Gateway.de - 25.11.2015] Safe Harbor und die Folgen: Die Balance zwischen Datenschutz und Datennutzung
Die Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. Oktober, in dem das so genannte "Safe Harbor-Abkommen" zum Austausch personenbezogener Daten zwischen der Europäischen Union und den USA für ungültig erklärt wurde, schlagen weiter hohe Wellen. In Deutschland beschäftigen sich mittlerweile selbst Spitzenpolitiker wie Bundeskanzlerin Angela Merkel mit diesem Thema. Die Ankündigung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, ausschließlich auf Safe Harbor gestützte Datenübermittlungen in die USA zu untersagen, sorgt auch international für Aufsehen. Unternehmen in Deutschland suchen derweil nach Möglichkeiten, wie sie den "Rohstoff des 21. Jahrhunderts" rechtskonform schützen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel: Balance zwischen Datenschutz und Datennutzung
Vor dem Hintergrund des aktuellen Safe Harbor-Urteils des EuGH plädierte Bundeskanzlerin Angela Merkel auf einer Veranstaltung Anfang November in Berlin für eine "Balance zwischen Datenschutz und Datennutzung". In Deutschland erwarte man, so die Kanzlerin, zu Recht einen hohen Datenschutz. In den USA und Europa gebe es in dieser Sache allerdings große kulturelle Unterschiede. Deutschland müsse darauf achten, dass die Balance zwischen vernünftigem Umgang mit großen Datenmengen und dem Datenschutz gewahrt bleibe. Denn immerhin könne die Nutzung von "Big Data" ganz neue Möglichkeiten der Wertschöpfung schaffen. Frau Merkel bezeichnete Daten in diesem Zusammenhang als den "Rohstoff des 21. Jahrhunderts".
DSK-Positionspapier zum Safe-Harbor-Urteil
Auf einer Sondersitzung am 21. Oktober 2015 in Frankfurt verabschiedete die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) einAuf einer Sondersitzung am 21. Oktober 2015 in Frankfurt verabschiedete die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) ein Positionspapier zum Safe-Harbor-Urteil (https://ssl.bremen.de/datenschutz/sixcms/media.php/13/Positionspapier.pdf), in dem ausschließlich auf Safe Harbor gestützte Datenübermittlungen in die USA untersagt werden. Diese Entscheidung sorgte sogar international für Aufsehen. So berichtete beispielsweise die französische Online-Tageszeitung La Tribune (http://www.latribune.fr/technos-medias/la-cnil-allemande-interdit-aux-geants-du-net-de-stocker-leurs-donnees-hors-d-europe-518945.html) ausführlich über diese Entscheidung und deren kritische Beurteilung durch DigitalEurope, einen Zusammenschluss internationaler IT-Unternehmen aus der IT-Branche.
Rechtskonformer Schutz für den "Rohstoff des 21. Jahrhunderts"
Unternehmen, die derzeit nach einem Ausweg aus dem "Safe Harbor-Dilemma" suchen, kann nur geraten werden, sich insbesondere in den Bereichen Enterprise File Sharing und Collaboration - gerade dort spielt der sichere und unter Umständen sogar vertrauliche Austausch von Daten eine zentrale Rolle - einen lokalen Partner zu suchen, der von den Safe Harbor-Regelungen überhaupt nicht betroffen ist. So bietet beispielsweise die Firma Oodrive, ein führender internationaler Anbieter von Secure Enterprise File Sharing und Collaboration-Lösungen, seinen Kunden die Möglichkeit, die Daten dort zu speichern, wo sie auf Grund rechtlicher Vorgaben gespeichert werden müssen. Für deutsche Kunden ist der Speicherort ein Rechenzentrum in Frankfurt/Main.
"Als in Europa tätiges Unternehmen garantieren wir unseren Kunden, dass ihre Daten in dem für sie geltenden Rechtsraum - Frankreich für die französischen Kunden, Deutschland für die deutschen Kunden - gespeichert werden und diesen Rechtsraum nicht verlassen", bestätigt Peter Weger, Vice President International der Oodrive Gruppe und in dieser Rolle auch Geschäftsführer der deutschen Niederlassung. "Damit gelten auch die in diesen Staaten geltenden Datenschutzvorgaben."
Weitere Informationen zu den Secure Enterprise File Sharing und Collaboration-Lösungen von Oodrive stehen auf der Oodrive-Webseite (https://www.oodrive.de/secure-enterprise-collaboration) zur Verfügung.

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