20.11.2015 12:53 Uhr in Gesundheit & Wellness von PR-Gateway.de

Jetzt noch Steuervorteile beim Zahnersatz nutzen

Kurzfassung: Jetzt noch Steuervorteile beim Zahnersatz nutzenErfreuliche Nachrichten für alle Zahnarztpatienten: Die Eigenbeteiligung beim Zahnersatz und anderen zahnmedizinischen Leistungen kann dazu beitragen, ...
[PR-Gateway.de - 20.11.2015] Jetzt noch Steuervorteile beim Zahnersatz nutzen
Erfreuliche Nachrichten für alle Zahnarztpatienten: Die Eigenbeteiligung beim Zahnersatz und anderen zahnmedizinischen Leistungen kann dazu beitragen, die Steuerlast für das laufende Kalenderjahr deutlich zu reduzieren. Denn der zu zahlende Eigenanteil bei zahnärztlichen Behandlungen, welcher sich auf bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten belaufen kann, kann am Jahresende beim Lohnsteuerjahresausgleich oder bei der Einkommenssteuererklärung unter "Außergewöhnliche Belastungen" angegeben und steuerlich abgesetzt werden. "Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen dabei unter anderem Ausgaben für den Zahnersatz, Zahnkronen oder Zahnfüllungen", weiß der Münchner Zahnarzt und Spezialist für Parodontologie und Implantologie Dr. Marc Hinze.
Damit die Kosten am Ende aber auch wirklich steuerlich geltend gemacht werden können, muss die Gesamthöhe dieser außergewöhnlichen Belastungen eine bestimmte Schwelle überschreiten. Diese Summe wird als "zumutbare Eigenbelastung" bezeichnet und ist abhängig vom Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl unterhaltspflichtiger Kinder des Versicherten. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von mehr als 50.000 Euro beispielsweise kann so - je nach Höhe der Eigenbeteiligung - Kosten in vierstelliger Höhe rückerstattet bekommen. Da der Betrag der zumutbaren Eigenbelastung jährlich neu berechnet wird, muss jedes Jahr aufs Neue die finanzielle Grenze überschritten werden.
Patienten, die bereits Zahnersatzbehandlungen oder anderweitige zahnmedizinische Eingriffe für die nahe Zukunft planen, sollten also erwägen, die Behandlungen noch im alten Jahr zu beginnen. Denn so könne die Summe der außergewöhnlichen Belastungen erhöht und bereits im laufenden Jahr die steuerlichen Vorteile genutzt werden, betont Dr. Hinze.
In seiner auf individuelle Behandlungskonzepte in der Implantologie spezialisierten Praxis arbeitet Dr. Marc Hinze insbesondere beim Zahnersatz mit schnellen und innovativen Verfahren. Eines der bewährten Behandlungsmodelle heißt "Feste Zähne an nur einem Tag": es ermöglicht, selbst zahnlosen Patienten an nur einem Tag in einer einzigen, schonenden Operation mit einem sofort fest sitzenden Zahnersatz zu versorgen. Dafür müssen in der Regel nur vier Implantate pro Kiefer als Fundament eingesetzt werden, auf dem anschließend die gesamte Brücke mit allen Zähnen fest verankert wird. "Mit dieser Methode behandeln wir auch Patienten mit sehr wenig Knochensubstanz erfolgreich in kurzer Zeit - ein mühsamer und zeitintensiver Knochenaufbau oder eine Knochentransplantation sowie die damit verbundenen langen Heilungsphasen werden in den meisten Fällen vermieden", erklärt Facharzt Dr. Hinze. Aber auch weniger umfassende Eingriffe und längerfristige Behandlungen gehören zum Repertoire des Spezialisten.
Bei der Kostenabrechnung bietet Dr. Hinze auch die Möglichkeit der Abschlagszahlung: Hierbei können den Patienten bereits erbrachte Teilleistungen sofort in Rechnung gestellt werden, auch wenn die Gesamtbehandlung noch nicht ganz abgeschlossen sein sollte. So können sie noch im laufenden Jahr eine längerfristige zahnärztliche Behandlung beginnen und dabei gleichzeitig bereits entrichtete Zahlungen zu ihren außergewöhnlichen Belastungen für das laufende Jahr anrechnen lassen.

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