Gabriel: Das Fundament für den Strommarkt der Zukunft steht

Kurzfassung: Gabriel: Das Fundament für den Strommarkt der Zukunft stehtDas Bundeskabinett hat heute weitreichende energiepolitische Beschlüsse gefasst. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gab ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) - 04.11.2015] Gabriel: Das Fundament für den Strommarkt der Zukunft steht

Das Bundeskabinett hat heute weitreichende energiepolitische Beschlüsse gefasst. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, erklärt dazu:
"Mit den heutigen Beschlüssen des Bundeskabinetts haben wir ein neues Kapitel für den Strommarkt der Zukunft aufgeschlagen. Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes schafft einen konsequent marktwirtschaftlichen Ordnungsrahmen für den Strommarkt der Zukunft. Mit dieser größten Reform des Strommarktes seit der Liberalisierung der Energiemärkte in den 90er Jahren machen wir den Strommarkt fit für das 21. Jahrhundert. Wir buchstabieren Versorgungssicherheit europäisch und integrieren die erneuerbaren Energien optimal in den Markt. Flankierend schaffen wir durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende den nötigen innovativen Rahmen, damit der Stromsektor einer der ersten voll digitalisierten Sektoren unserer Volkswirtschaft wird. Das ist wichtig, denn erst mithilfe der Digitalisierung lassen sich Stromerzeugung, Gebäude und Verkehr intelligent miteinander verknüpfen und effizienter machen."
Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes setzt die Maßnahmen des Weißbuchs "Ein Strommarkt für die Energiewende" sowie des "Eckpunktepapiers für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende" vom 1. Juli 2015 um. Das Strommarktgesetz verfolgt dabei den Ansatz, Marktmechanismen zu stärken und einen Rahmen zu schaffen, in dem alle Stromanbieter und Flexibilitätsoptionen miteinander im Wettbewerb stehen. Die Rolle der Bilanzkreisverantwortlichen, die dafür Sorge tragen, dass die von ihren Kunden benötigte Energie auch tatsächlich zur Verfügung steht, wird gestärkt. So sorgt der künftige Strommarkt für Versorgungssicherheit bei wachsenden Anteilen erneuerbarer Energien. Die neu geschaffene Kapazitätsreserve soll den Strommarkt zusätzlich gegen unvorhersehbare Ereignisse absichern. Dazu werden bis zu 4,4 GW Reservekraftwerke außerhalb des Marktes bereitgehalten. Damit wird ein ohnehin sicheres System noch sicherer. Gleichzeitig bettet das Gesetz den zukünftigen Strommarkt 2.0 stärker in den europäischen Binnenmarkt ein und sorgt damit für zusätzliche Kosteneffizienz. Denn die Nutzung grenzüberschreitender Kapazitäten ist viel kostengünstiger, als sämtliche Kapazitäten national vorzuhalten.
Neben Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz gehört auch Umwelt- und Klimaschutz zur Energiepolitik. Um das nationale Klimaschutzziel für 2020 zu erreichen, wird mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes außerdem eine Sicherheitsbereitschaft eingerichtet, in die schrittweise ältere, emissionsintensive Braunkohlekraftwerke überführt werden. Die Braunkohlekraftwerke bleiben für vier Jahre in der Sicherheitsbereitschaft und werden anschließend stillgelegt. Ab dem Zeitpunkt der Überführung in die Sicherheitsbereitschaft wird im Regelfall kein Kohlendioxid mehr emittiert. Hierzu wurde am 2. November eine politische Verständigung mit den Betreibern unterzeichnet. Damit trägt diese Maßnahme gleichzeitig dazu bei, für die Unternehmen und ihre Beschäftigten Strukturbrüche zu vermeiden und den Strukturwandel sozial und ökonomisch verträglich zu gestalten.
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende setzt einen zusätzlichen wichtigen Impuls für die Weiterentwicklung des Strommarktes. Es schafft die technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Digitalisierung des Stromsektors, ohne die wichtige Elemente eines "Strommarktes 2.0", wie z. B. Lastmanagement oder die sichere Systemintegration einer Vielzahl dezentraler erneuerbarer Erzeugungsanlagen, nicht zu realisieren sind. Smarte Technologien tragen damit maßgeblich dazu bei, die Stromversorgung flexibler, sicherer und effizienter zu machen. Das Gesetz sorgt dafür, dass der Nutzen für die Stromverbraucher die Kosten überwiegt. In diesem Sinne sollen sog. "Smart Meter" nur dort verpflichtend eingeführt werden, wo ein entsprechender Energieeffizienz-, System- oder Netznutzen entsteht. Daneben werden die Mehrkosten durch die Vorgabe strikter Preisobergrenzen begrenzt.
Dem Datenschutz kommt in Anbetracht des umfangreichen Datenaustausches beim Einsatz digitaler Messsysteme eine entscheidende Rolle zu. Das Gesetz regelt deshalb abschließend, wer welche Daten erheben und zu welchem Zweck verwenden darf. Durch verbindliche Schutzprofile und Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werden daneben hohe technische Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit für "Smart Meter" gestellt.
Ergänzende Informationen zum Strommarktgesetz und zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende finden Sie hier:
- Überblickspapier mit Informationen zum heutigen Energiekabinett (PDF: 329 KB)
- Smart Metering - Datenschutz und Datensicherheit auf höchstem Niveau (PDF: 69,8 KB)
Weitergehende Informationen zur aktuellen Energiepolitik finden Sie im alle 2 Wochen erscheinenden Newsletter "Energiewende direkt".

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