Gabriel: Konzernnachhaftung schließt Haftungslücken der Konzerne und minimiert Risiken für öffentliche Haushalte und Steuerzahler

Kurzfassung: Gabriel: Konzernnachhaftung schließt Haftungslücken der Konzerne und minimiert Risiken für öffentliche Haushalte und SteuerzahlerDas Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Nachhaftung für Rückb ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) - 14.10.2015] Gabriel: Konzernnachhaftung schließt Haftungslücken der Konzerne und minimiert Risiken für öffentliche Haushalte und Steuerzahler

Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich sowie die Einrichtung der "Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK)" beschlossen.
Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: "Heute haben wir zwei weitere zentrale Punkte aus dem Eckpunktepapier für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende vom 1. Juli 2015 umgesetzt. Kernkraftwerksbetreiber haften für nukleare Entsorgungskosten. Das bleibt auch in Zukunft so. Mit dem heutigen Beschluss zur Konzernnachhaftung schließen wir bestehende Haftungslücken. Das Gesetz steht unter der Überschrift 'Eltern haften für ihre Kinder'. Es stellt sicher, dass Muttergesellschaften für die Verbindlichkeiten ihrer Töchter für Rückbau- und Entsorgungskosten langfristig haften. So minimieren wir die Risiken für öffentliche Haushalte und Steuerzahler. Zudem haben wir heute eine Expertenkommission unter Vorsitz von Matthias Platzeck, Ole von Beust und Jürgen Trittin eingesetzt. Sie soll Empfehlungen erarbeiten, wie die Sicherstellung der Finanzierung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung so ausgestaltet werden kann, dass die Unternehmen auch langfristig wirtschaftlich in der Lage sind, ihre Verpflichtungen aus dem Atombereich zu erfüllen."
Mit dem Rückbau- und Entsorgungskostennachhaftungsgesetz wird die Verantwortung für nukleare Rückbau- und Entsorgungskosten, die - bereits nach geltendem Recht - bei den Kernkraftwerksbetreibern liegt, auch im Fall von Konzern-Umstrukturierungen (u. a. Aufspaltung, Kündigung von Unternehmensverträgen) rechtssicher geregelt. Hierzu wird eine sog. eigenständige atomrechtliche Nachhaftung eingeführt, wonach die Muttergesellschaften der Betreiber von Kernkraftwerken für atomrechtliche Rückbau- und Entsorgungsverpflichtungen langfristig haften.
Daneben wurde mit dem heutigen Kabinettbeschluss eine "Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK)" eingesetzt. Die Mitglieder der Kommission sind:
- Ole von Beust (Ko-Vorsitzender)
- Michael Fuchs
- Hartmut Gaßner
- Monika Griefahn
- Ulrich Grillo
- Regine Günther
- Gerald Hennenhöfer
- Reiner Hoffmann
- Prof. Karin Holm-Müller
- Bischof Ralf Meister
- Prof. Dr. Georg Milbradt
- Dr. Georg Nüßlein
- Matthias Platzeck (Ko-Vorsitzender)
- Simone Probst
- Dr. Werner Schnappauf
- Jürgen Trittin (Ko-Vorsitzender)
- Ute Vogt
- Hedda von Wedel
- Dr. Ines Zenke
Eine erste Arbeitsgrundlage der Kommission sollen die am 10. Oktober 2015 veröffentlichten Ergebnisse des durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebenen Gutachten zur Überprüfung der Rückstellungen im Kernenergiebereich (PDF: 2,76 MB) (sog. "Stresstests") bilden. Ziel ist es, dass die Kommission bis Ende Januar 2016 Empfehlungen vorlegt.
Der "Gesetzentwurf zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich" ist hier (PDF: 335 KB) abrufbar.
Ergänzende Informationen zur "Kommission zur Überprüfung des Kernenergieausstiegs (KFK)" sind hier (PDF: 207 KB) abrufbar.
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