Das müssen Eigentümer beim Bestellerprinzip beachten

Experte Frank Ridder hält wertvolle Tipps für Immobilienbesitzer bereit
Kurzfassung: Im Rahmen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes, das zum 1. Juni 2015 in Kraft getreten ist, wurde das so genannte Bestellerprinzip umgesetzt. Frank Ridder, Geschäftsführer der Ridder Immobilien GmbH in Ratingen informiert ausführlich über die Auswirkungen auf Immobiliengeschäfte.
[Ridder Immobilien GmbH - 25.09.2015] Im Rahmen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes, das zum 1. Juni 2015 in Kraft getreten ist, wurde das so genannte Bestellerprinzip umgesetzt. Frank Ridder, Geschäftsführer der Ridder Immobilien GmbH in Ratingen informiert ausführlich über die Auswirkungen auf Immobiliengeschäfte.

Zum 1. Juni 2015 ist in der gesamten Bundesrepublik das Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft getreten, in dessen Rahmen das Bestellerprinzip umgesetzt wurde. Die Maklerprovision muss demnach von demjenigen bezahlt werden, der den Makler bestellt. In der Regel handelt es sich dabei um den Vermieter, ausgenommen den Fall, dass der Makler vom Mieter ausdrücklich mit der Suche nach einer passenden Wohnung beauftragt wird.

"Viele Vermieter fragen sich, ob die Beauftragung eines Maklers für sie lohnenswert ist, denn sie müssen die Provision selbst bezahlen", so Frank Ridder. "Auf der anderen Seite bringt eine Privatvermietung einen großen Aufwand mit sich, vor allem, wenn es wie in vielen Großstädten oft eine Vielzahl von Interessenten gibt", erklärt der Immobilienexperte.
So müssen sich Privatvermieter mit einer Vielzahl von Fragen beschäftigen - zum Beispiel damit, welcher Mietpreis erlaubt ist, ob der gesetzlich geforderte Energieausweis vorliegt, wie die Wohnung am besten beworben wird, ob Interessenten seriös und solvent sind, oder wie hoch die Kaution sein darf. Ein Makler könne diese Fragen professionell beantworten, so Frank Ridder.

Generell sorge das Bestellerprinzip noch häufig für Missverständnisse, stellt der Geschäftsführer der Ridder Immobilien GmbH fest: "Unsere Kunden gehen beispielsweise oft davon aus, dass das Bestellerprinzip auch für den Verkauf von Immobilien gilt. Dies ist jedoch falsch. Beim Immobilienverkauf ist es nach aktuellem Stand weiterhin möglich, dass Makler sowohl mit Verkäufern als auch mit Käufern einen Makler-/Provisionsvertrag abschließen", erklärt der Immobilienexperte. Hier bestehe noch ein hoher Beratungsbedarf, so Frank Ridder.

Der versierte Immobilienprofi und sein Team beraten ihre Kunden kompetent in allen Immobilienangelegenheiten und stehen zum Beispiel Verkäufern mit einem vielseitigen Leistungsspektrum zur Seite - angefangen von einer fundierten Wertermittlung über die aufmerksamkeitsstarke Vermarktung bis zur Abwicklung aller Vertragsangelegenheiten.

Detaillierte Informationen zu den Themen Hausverkauf Ratingen, Wohnung Ratingen und Wohnungen Ratingen können unter http://www.ridder-immobilien.de gefunden werden.
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Tel.: 02102/849746; http://www.ridder-immobilien.de
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