24.08.2015 10:13 Uhr in Reisen & Tourismus von Deutsche Bahn AG

Beförderungsverbot für gewalttätige Fußballstörer

Kurzfassung: Beförderungsverbot für gewalttätige FußballstörerDie Deutsche Bahn und die Bundespolizei (BPOL) gehen mit dem Start der Hinrunde der Fußball-Bundesliga härter gegen randalierende Fußballstöre ...
[Deutsche Bahn AG - 24.08.2015] Beförderungsverbot für gewalttätige Fußballstörer

Die Deutsche Bahn und die Bundespolizei (BPOL) gehen mit dem Start der Hinrunde der Fußball-Bundesliga härter gegen randalierende Fußballstörer vor. "Gezielt erkannte Gewalttäter erhalten von uns ein Beförderungsverbot. Das geschieht zum Schutz der Kunden und Mitarbeiter", sagt DB-Sicherheitschef Prof. Gerd Neubeck. Der Beförderungsausschluss betrifft Fußballstörer, die schon einmal durch extreme Gewalt aufgefallen sind und damit als besonders gefährlich eingestuft werden. "Wir versuchen, auch mit diesem Mittel Wiederholungstaten so gut wie möglich zu verhindern", so Neubeck weiter. Nach derzeitiger Einschätzung gehen Bahn und BPOL von rund 200 bis 300 Personen aus, die einen Beförderungsausschluss erhalten könnten.
Hintergrund der Maßnahmen ist die hohe Anzahl von Gewalttaten auf dem Weg zu den Fußballspielen der 1. bis 5. Liga. In der Saison 2014/15 registrierte die Bundespolizei bei der Überwachung des Fußballfanreiseverkehrs 2.321 Straftaten, davon 669 Gewaltdelikte (Landfriedensbruch, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Raub). Insgesamt sind 392 Verletzte zu beklagen, davon 149 PVB und 131 Unbeteiligte (u.a. geschädigte Fußballanhänger und Reisende).
Das Verhängen von Beförderungsverboten ist eine von vielen Maßnahmen im Rahmen des "Sportkonzeptes Gewalttäter", an dem derzeit die Polizeien arbeiten. "Uns ist es wichtig, Hand in Hand mit den jeweiligen Polizeibehörden zu agieren, denn die gewalttätigen Fußballstörer sind für alle Beteiligten eine starke Belastung", so Neubeck weiter.
Auch der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, bezieht klar Stellung: "Für Rädelsführer und Wiederholungstäter gilt künftig: Wir müssen draußen bleiben!"
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