19.08.2015 09:52 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von IG Bauen-Agrar-Umwelt

IG BAU warnt vor neuer Welle von Scheinselbstständigen

Kurzfassung: IG BAU warnt vor neuer Welle von ScheinselbstständigenDie Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) warnt vor einer weiteren Welle von Scheinselbstständigen. Ausgelöst werden könnte sie du ...
[IG Bauen-Agrar-Umwelt - 19.08.2015] IG BAU warnt vor neuer Welle von Scheinselbstständigen

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) warnt vor einer weiteren Welle von Scheinselbstständigen. Ausgelöst werden könnte sie durch die sogenannte europäische Einpersonengesellschaft (SUP). Gemeint ist damit eine Deregulierung der Gründung von Kapitalgesellschaften. Das Europäische Parlament wird über den Richtlinienvorschlag nach seiner Sommerpause entscheiden.
Der Vorschlag sieht vor, dass in der EU Gesellschaften per Internet gegründet werden können. Als Mindestkapital reicht ein Euro. Es ist dabei unerheblich, wo der Anmelder tatsächlich lebt oder arbeitet, das heißt ein Portugiese kann dann zum Beispiel eine Gesellschaft in Irland anmelden und in Deutschland arbeiten. "Die Regelung ist eine Einladung zum Missbrauch. Nicht einmal die Identität eines Gründers kann künftig noch überprüft werden, weil er nie persönlich vorstellig werden muss. Kontrollen solcher Gesellschaften sind ebenfalls unmöglich. Selbst Befürworter der SUP-Richtlinie geben zu, dass dies Geldwäsche und Briefkastenfirmen begünstigt. Ebenso wird die Zahl der Scheinselbstständigen weiter steigen", sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. "Das Europäische Parlament muss die SUP-Richtlinie stoppen. Sie führt nicht nur zu mehr Ausbeutung, sondern schadet mit zunehmenden Dumpingwettbewerb gerade kleinen und mittleren Unternehmen, denen die Richtlinie angeblich nützen soll."
Gerade am Bau ist Scheinselbstständigkeit ein Mittel, um den tariflichen Mindestlohn der Branche zu umgehen. So sind bei den Aus- und Trockenbauern inzwischen 37 Prozent der Erwerbstätigen sogenannte Solo-Selbstständige. Diese sind oft Scheinselbstständig - wenn auch nicht immer. In Berufen der Bodenverlegung beträgt diese Quote 32 Prozent. Mit jeder Deregulierung ist der Anteil gestiegen, so etwa 2004 nach Start der Niederlassungsfreiheit bei gleichzeitigem Wegfall der Zulassungspflicht in vielen Handwerksberufen und 2008 bei Erweiterung der Niederlassungsfreiheit.

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