DBV: Verordnung zur Mindestlohndokumentation bringt keine Erleichterung Anliegen der Landwirtschaft nicht berücksichtigt

Kurzfassung: DBV: Verordnung zur Mindestlohndokumentation bringt keine Erleichterung Anliegen der Landwirtschaft nicht berücksichtigtAnliegen der Landwirtschaft nicht berücksichtigtDas Bundesministerium für Arb ...
[Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) - 16.07.2015] DBV: Verordnung zur Mindestlohndokumentation bringt keine Erleichterung Anliegen der Landwirtschaft nicht berücksichtigt

Anliegen der Landwirtschaft nicht berücksichtigt
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung des Mindestlohns vorgelegt, mit dem die Entgeltgrenze, ab der die Dokumentationspflichten entfallen, abgesenkt werden soll. Der Deutsche Bauernverband (DBV) beanstandet, dass diese Lockerung nicht für Landwirtschaft und Gartenbau gelten soll, die nach Auffassung des BMAS nicht dem Mindestlohngesetz, sondern weiterhin dem Arbeitnehmerentsendegesetz unterliegen sollen. Das Hauptanliegen der landwirtschaftlichen Familienbetriebe sei damit im Verordnungsentwurf nicht berücksichtigt worden.
Nach dem Entwurf soll die in der Verordnung genannte Entgeltgrenze von 2.958 € brutto im Monat, ab der die Dokumentationspflichten entfallen, um eine weitere Alternative in Höhe von 2.000 € brutto ergänzt werden. Diese 2.000 € brutto müssen monatlich in den vergangenen zwölf abgerechneten Monaten gezahlt worden sein. Befreit werden Betriebe jedoch nur von den Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz. Darüber hinaus sollen enge Familienangehörige des Arbeitgebers (Ehegatte, Lebenspartner, Kinder und Eltern) ganz aus der Aufzeichnungspflicht ausgenommen werden.
Im Vorfeld der Verordnungsänderung hatte DBV-Präsident Joachim Rukwied, auch im Namen von Arbeitgeberpräsident Martin Empl, die Befreiung von der Dokumentations- und Aufzeichnungspflicht aller in der Landwirtschaft und im Gartenbau ständig Beschäftigten gefordert. Diese sollen nach Auffassung des Bundesarbeitsministeriums während der Geltungsdauer des Mindestentgelttarifvertrages "Landwirtschaft" aber den vollen den Dokumentationspflichten des Arbeitnehmerentsendegesetzes unterliegen. Dabei liegt es ausschließlich im Kompetenzbereich der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die Forderung des Berufsstandes umzusetzen, da die Verordnung vom Arbeitsministerium erlassen wird.

Weitere Informationen
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Der Deutsche Bauernverband ist der landwirtschaftliche Spitzenverband in Deutschland. Seine Mitglieder sind die Landesbauernverbände und führende Organisationen der Land- und Forstwirtschaft sowie ihr nahe stehende Wirtschaftszweige. Über die 18 Landesbauernverbände und ihre Kreisverbände ist der Deutsche Bauernverband im gesamten Bundesgebiet für alle Mitglieder vor Ort mit Beratungs- und Geschäftstellen präsent. Der Organisationsgrad der Bauern in ihrer Interessenvertretung ist sehr hoch: über 90 Prozent aller rund 400.000 landwirtschaftlichen Betriebe sind auf freiwilliger Basis Mitglied im Deutschen Bauernverband. Deshalb kann der Deutsche Bauernverband für sich in Anspruch nehmen, die Stimme aller landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland zu sein, gleich welcher Produktionsrichtung und Rechtsform. Der Deutsche Bauernverband versteht sich als Unternehmerverband, der die Anliegen seiner Mitglieder gegenüber der Politik vertritt und sie bei der Führung ihrer Unternehmen unterstützt. Über seine Büros in Bonn, Berlin und Brüssel ist er Ansprechpartner für politische Parteien, Verbände und Organisationen des öffentlichen Lebens auf nationaler und europäischer Ebene.
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV),
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 030/31904-407; http://www.bauernverband.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

10117 Berlin
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
030/31904-407
Fax:
030/ 31904-431
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/126994

https://www.prmaximus.de/pressefach/deutscher-bauernverband-e.v.-dbv-pressefach.html
Die Pressemeldung "DBV: Verordnung zur Mindestlohndokumentation bringt keine Erleichterung Anliegen der Landwirtschaft nicht berücksichtigt" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "DBV: Verordnung zur Mindestlohndokumentation bringt keine Erleichterung Anliegen der Landwirtschaft nicht berücksichtigt" ist Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), vertreten durch .