Praxen in überversorgten Gebieten droht die staatliche Enteignung

Praxen in überversorgten Gebieten droht die staatliche Enteignung
Kurzfassung: Selten ist eine Reform im Gesundheitswesen so geräuschlos über die Bühne gegangen wie das aktuelle GKV-Versorgungsstärkungsgesetz. Die neuen Änderungen haben es für die freie Ärzteschaft in sich.
[BfM - Beratung für Mediziner - 29.06.2015] Gemäß dem neuen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, welches kürzlich im Bundestag verabschiedet wurde, dürfen die Zulassungsausschüsse Anträge auf Nachbesetzung ab einen Versorgungsgrad über 140 Prozent ablehnen. Es soll zwar Ausnahmen geben und sicherlich wird der Gesetzgeber den Zulassungsgremien etwas Zeit geben, um das Gesetz umzusetzen.

Aber: In Berlin gibt es einige Bezirke, die bis zu 500 Prozent überversorgt sind. Hier unterliegen niedergelassene Ärzte dann der Willkür des Zulassungsausschusses und der handelnden Personen.

Insbesondere Vertragsärzte wie Kardiologen, Gastroenterologen und Orthopäden gelten aus der Sicht der Krankenkassen als Kostentreiber im Gesundheitswesen. Hier werden vornehmlich Kassenvertreter im Zulassungsausschuss ihr Votum einlegen, wenn es zu Ausschreibungen wegen Nachbesetzung kommt.

"Trotz der neuen Änderungen wird es weiterhin Gestaltungsmöglichkeiten geben", betont René Deutschmann von der Beratung für Mediziner in Berlin. "Es wird in den nächsten Monaten und Jahren insbesondere in den kostenintensiven Fachrichtungen zu einer Fusionswelle kommen."

Aber auch kleine Fachrichtungen stehen bald stärker unter Druck. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung arbeitet an Softwareprogrammen, um künftig Praxen zu identifizieren, die in den vergangenen vier Quartalen nur sehr wenig mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abgerechnet hatten.

Bisher wurden diese Praxen seitens der Kassenärztlichen Vereinigungen nur nach dem Zufallsprinzip erkannt oder zum Beispiel bei der Nachbesetzung des Vertragsarztsitzes.

Handlungsbedarf bei Praxisinhabern
Bei den niedergelassenen Praxen ergibt sich nun Handlungsbedarf und zwar bei jenen Praxen, die in Versorgungsbezirken mit über 140 Prozent Versorgung liegen und jenen, die unter 60 Prozent des jeweiligen Fachgruppendurchschnitts liegen. Diese Praxisinhaber sollten in den kommenden 12 Monaten handeln, um sich der Willkür des Gesetzgebers und indirekt der gesetzlichen Krankenkassen zu erwehren. Denn im Sinne der Beitragsstabilität sind sich sämtliche politischen Fraktionen und Krankenkassen einig: Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung sollen nicht steigen.

Es ist seitens der Politiker dem Wahlvolk nur schwer zu vermitteln, dass die Beiträge für die gesetzlichen Kranken- und Rentensysteme weiter steigen und zwar alleine schon durch die zunehmende Überalterung unserer Gesellschaft. Schon jetzt erzwingt die große Koalition von der KV bestimmte Servicestellen zur Sicherstellung der Facharztbesuche. "Allerdings sehen wir auch, dass es in Ballungsräumen zunehmend Probleme gibt, überhaupt Mediziner für die Nachfolge von Praxen zu gewinnen", erläutert Deutschmann.

Der Berater führt derzeit unzählige Beratungsgespräche und bündelt diese in Live-Seminaren und Webinaren, um den Andrang der zukünftig abgabewilligen Praxen zu bewältigen. Anfragen für Webinare oder individuelle Beratungen können per E-Mail unter info@bfmberlin.de angefragt werden.
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