Deutschland: Verhaftung von ägyptischem Journalist untersuchen

Kurzfassung: Deutschland: Verhaftung von ägyptischem Journalist untersuchenDie deutschen Behörden sollen unverzüglich die Verhaftung des ägyptischen Journalisten Ahmed Mansour in Berlin untersuchen, so Human R ...
[Human Rights Watch Verein zur Wahrung der Menschenrechte e.V. - 25.06.2015] Deutschland: Verhaftung von ägyptischem Journalist untersuchen

Die deutschen Behörden sollen unverzüglich die Verhaftung des ägyptischen Journalisten Ahmed Mansour in Berlin untersuchen, so Human Rights Watch heute.
Die Behörden haben nur wenig über die Umstände enthüllt, die zu Mansours Verhaftung geführt haben. Allerdings sind Regierungssprechern zufolge sowohl das Außenministerium als auch das Bundesamt für Justiz einem Ersuchen der ägyptischen Behörden gefolgt, Mansour mit dem Ziel zu verhaften, ihn an Ägypten auszuliefern. Augenscheinlich haben sie das getan, obwohl Mansours Recht auf ein faires Gerichtsverfahren im Falle seiner Auslieferung mit hoher Wahrscheinlichkeit verletzt worden wäre. Die internationale kriminalpolizeiliche Organisation Interpol hatte zuvor abgelehnt, Mansour international mit einer sogenannten "Rotecke" auszuschreiben, das heißt zur Festnahme mit dem Ziel der Auslieferung.
"Den deutschen Behörden hätte von Anfang an klar sein müssen, dass Ahmed Mansour gravierende Menschenrechtsverletzungen drohen, wenn er nach Ägypten geschickt wird", sagte Wenzel Michalski, Leiter des Deutschland-Büros von Human Rights Watch. "Bundestagsabgeordnete sollen nun Druck auf die Regierung ausüben, diesen Fall zu untersuchen. Zudem muss sichergestellt werden, dass es angemessene Schutzvorkehrungen gibt, damit so etwas nicht noch einmal passiert."
Die Bundespolizei hat die Vorwürfe oder den Haftbefehl nicht vollständig öffentlich gemacht, auf deren Grundlage Mansour am 20. Juni 2015 am Flughafen Berlin-Tegel verhaftet wurde, als er an Bord eines Flugzeuges nach Katar gehen wollte. Mansour arbeitet als Journalist für den arabischen Nachrichtensender Al Jazeera mit Sitz in Katar und war beruflich in Deutschland.
Am 21. Juni bestätigte offensichtlich ein Richter, dass Mansour in Gewahrsam bleiben solle. Aber am 22. Juni gab die Berliner Generalstaatsanwaltschaft bekannt, dass sie eine Fortsetzung des Auslieferungsverfahrens ablehne, und ordnete an, Mansour zu entlassen.
Laut Regierungssprechern sind die deutschen Behörden dem Auslieferungsersuchen Ägyptens gefolgt. Die ägyptischen Behörden hatten einen Haftbefehl gegen Mansour erlassen, nachdem dieser in Abwesenheit wegen Beteiligung an Freiheitsberaubung, Folter und sexueller Misshandlung eines Anwaltes verurteilt worden war. Dieser war im Februar 2011 auf den Tahir-Platz im Zuge der Proteste gegen den damaligen Präsidenten Hosni Mubarak von Demonstranten festgesetzt worden, die ihn beschuldigten, ein Sicherheitsbeamter der Regierung zu sein.
Mansour bestreitet die Vorwürfe und wurde im Oktober 2014 schuldig gesprochen, zusammen mit einem führenden Mitglied der Muslimbruderschaft, Mohamed al-Beltagy, dem ehemaligen Richter und Parlamentsabgeordneten Osama Yasi, dem Geistlichen Safwat
Hegazy, der die Muslimbrüder unterstützte, und vier ehemaligen Parlamentsabgeordneten mit Verbindungen zur Muslimbruderschaft.
Kurz vor Mansours Verhaftung hatte der ägyptische Präsident Abdel Fattah al-Sisi Deutschland besucht. Al-Sisi war im Juli 2013 Verteidigungsminister während des Militärputsches gegen Mohammed Mursi, dem ersten frei gewählten Präsident des Landes, und der darauf folgenden Massentötungen von Demonstranten. Unter al-Sisis Herrschaft gehen die ägyptischen Behörden hart gegen oppositionelle Gruppen des gesamten politischen Spektrums vor, auch gegen die Muslimbruderschaft.
Die Staatsanwaltschaft reichte die Klage gegen Mansour und die Muslimbrüder im November 2013 ein, nach Mursis Absetzung. Mansour zufolge ordnete ein anderer Richter im März 2014 an, sein gesamtes Vermögen zu beschlagnahmen. Mansour wird in Ägypten oft als Sympathisant der Muslimbrüder dargestellt. Ägyptischen Medienberichten zufolge werden seine angeblichen Verbindungen zu ihnen in zahlreichen Fällen untersucht.
Aus Emails, die Mansours Anwälte Human Rights Watch zur Verfügung gestellt haben, geht hervor, dass Interpol Mansours Anwälte am 21. Oktober 2014 darüber informierte, dass Ägypten die Organisation darum ersucht hatte, mit einer "Rotecke" nach ihrem Mandanten fahnden zu lassen. Dadurch werden alle Mitgliedstaaten von Interpol aufgerufen, die betreffende Person mit dem Ziel der Auslieferung zu verhaften. Interpol lehnte dies ab, da das Ersuchen nicht den Regeln der Organisation entspreche. In der Charta von Interpol ist festgeschrieben, dass es der Organisation streng verboten ist, politisch, militärisch, religiös oder rassistisch motivierte Interventionen oder Aktivitäten durchzuführen.
Seit dem Jahr 2013 hat Human Rights Watch zahlreiche schwerwiegende Verletzungen des Rechts auf ein faires Verfahren im ägyptischen Strafrechtssystem dokumentiert. Darunter sind Massenprozesse, bei denen sich Staatsanwälte und Richter ausschließlich auf Beweise von Sicherheitsbeamten stützten und in keiner Weise ermittelten, ob sich die Betroffenen etwas haben zu Schulden kommen lassen. Damit setzen sie sich sowohl über ägyptisches als auch über internationales Recht hinweg. Darüber hinaus liegen Beweise vor, dass die ägyptischen Gefängnisse massiv überbelegt und dadurch nicht sicher sind, seit die Behörden nach Mursis Absetzung Massenverhaftungen durchführten. Glaubwürdigen Zahlen ägyptischer Menschenrechtsorganisationen zufolge sind seit dem Jahr 2013 mindestens 124 Menschen in Haft gestorben.
"Deutschland muss deutlich machen, dass die Menschenrechte nicht von anderen Interessen gegenüber der ägyptischen Regierung übertrumpft werden", so Michalski. "Eine sorgfältige Untersuchung der Verhaftung von Ahmed Mansour ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz."

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