Pressemitteilung: Erfolgreicher Einsatz für den Verbraucherschutz - BMJV überprüft die Einhaltung europaweit geltender Informationspflichten im Online

Kurzfassung: Pressemitteilung: Erfolgreicher Einsatz für den Verbraucherschutz - BMJV überprüft die Einhaltung europaweit geltender Informationspflichten im Online-HandelDas Bundesministerium der Justiz und fü ...
[Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) - 01.06.2015] Pressemitteilung: Erfolgreicher Einsatz für den Verbraucherschutz - BMJV überprüft die Einhaltung europaweit geltender Informationspflichten im Online-Handel

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz setzt sich im Rahmen der europaweiten Marktüberwachungsaktion "Sweep" erfolgreich für die Einhaltung der Informationspflichten der Verbraucherrechterichtlinie bei Online-Angeboten ein. Nach entsprechenden Hinweisen haben verschiedene Anbieter ihre Internetseiten bereits angepasst. Das BMJV arbeitet zusammen mit den europäischen Partnerbehörden daran, dass noch bestehende grenzüberschreitende Verstöße zeitnah abgestellt werden.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz setzt sich im Rahmen der europaweiten Marktüberwachungsaktion "Sweep" erfolgreich für die Einhaltung der Informationspflichten der Verbraucherrechterichtlinie bei Online-Angeboten ein. Nach entsprechenden Hinweisen haben verschiedene Anbieter ihre Internetseiten bereits angepasst. Das BMJV arbeitet zusammen mit den europäischen Partnerbehörden daran, dass noch bestehende grenzüberschreitende Verstöße zeitnah abgestellt werden.
Hierzu erklärt der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kelber:
"Vielfach stehen Menschen vor dem Problem, dass sie bei der grenzüberschreitenden Inanspruchnahme von Online-Diensten nicht transparent über ihre Rechte als Verbraucherinnen und Verbraucher informiert werden. Dabei sind es vor allem Informationen zu bestehenden Gewährleistungsrechten und Herstellergarantien, die vor Gefahren schützen und das Vertrauen in den europaweiten Online-Handel stärken können.
Der Erfolg der diesjährigen Aktion zeigt: Durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ist es uns nun in vielen Fällen möglich, bei den Anbieterinnen und Anbietern innerhalb der Europäischen Union aktiv auf die Einhaltung von europaweit geltenden Standards hinzuwirken und so zu einem hohen Verbraucherschutzniveau innerhalb des gesamteuropäischen Binnenmarktes beizutragen."
Hintergrund:
Der sog. Sweep ist eine jährliche europaweite, von der Europäischen Kommission koordinierte Maßnahme des europäischen Behördennetzwerks zur Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (Consumer Protection Cooperation, CPC-Netzwerk), zu dem auch das BMJV gehört. Das BMJV ist nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz Deutschlands zentrale Verbindungsstelle für die europäische Zusammenarbeit im wirtschaftlichen Verbraucherschutz. Zugleich ist es zuständige Behörde für die grenzüberschreitende Verfolgung einer Vielzahl von Regelungen, beispielsweise zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie.
Innerhalb von Deutschland wird der Sweep vom BMJV koordiniert. Das BMJV nahm dabei im Oktober 2014 zusammen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) 28 von europaweit 437 geprüften Internetseiten ins Visier. Mit der Anzahl der geprüften Seiten steht Deutschland damit auf dem dritten Platz im europäischen Vergleich.
Ausgewählt wurden Internetseiten, die elektronische Produkte wie beispielsweise Smartphones, Tablets oder Digitalkameras anbieten. Ziel war es, die Angebote insbesondere auf ihre Vereinbarkeit mit Regelungen zur Umsetzung der kürzlich in Kraft getretenen Verbraucherrechterichtlinie zu prüfen. Die vom BMJV untersuchten Seiten betrafen Anbieter mit Sitz im EU-Ausland, während vzbv und Wettbewerbszentrale Internetseiten von deutschen Betreibern unter die Lupe nahmen. Bei vielen vom BMJV untersuchten Internetseiten wurden Verstöße gegen verbraucherschutzrechtliche Regelungen wie Informationspflichten zu Garantien und Gewährleistungen bei Produktmängeln festgestellt.
Das BMJV hat die zuständigen Behörden im jeweiligen EU-Mitgliedsland aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um unverzüglich eine Einstellung der Verstöße zu bewirken. Einige Verfahren konnten bereits erfolgreich abgeschlossen werden. Die noch bestehenden Verstöße werden vom BMJV in Zusammenarbeit mit den Partnerbehörden mit Nachdruck weiter verfolgt.

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Verantwortlich: Thorsten Bischoff
Redaktion: Dr. Juliane Baer-Henney, Florian Baumann, Piotr Malachowski, Dr. Philip Scholz, Dr. Julian Zado, Anne Zimmermann
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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist ein Gesetzgebungs- und Beratungsministerium. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des BMJV ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaats. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Im BMJV werden neue Gesetze und Verordnungen vorbereitet, bestehende Gesetze und Verordnungen verändert oder auch aufgehoben. Federführend ist das BMJV innerhalb der Bundesregierung vor allem für die "klassischen" Bereiche des Rechts. Hierzu zählen das Bürgerliche Recht (Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht), das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Recht des gewerblichen Rechtschutzes und das Urheberrecht, das Strafrecht, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (mit Ausnahme der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) und das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Notare, Patentanwälte und Rechtspfleger. Das BMJV ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, dass gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Hierbei ist das BMJV beratend tätig. Es wirkt bei allen Gesetz- und Verordnungsentwürfen der anderen Bundesministerien mit und prüft hierbei die Entwürfe auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung sowie auf ihre einheitliche rechtssystematische und rechtsförmliche Gestaltung (Rechtsprüfung).Verstärkt widmet sich das BMJV dem durch den Vertrag von Amsterdam vereinbarten Aufbau und der Erweiterung der Zusammenarbeit der Europäischen Union in den Bereichen Justiz und Inneres.Schließlich bereitet das BMJV die Wahl der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts und der Richterinnen und Richter an drei der obersten Gerichtshöfen des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzhof) vor.Das BMJV ist Herausgeber des Bundesgesetzblattes und des Bundesanzeigers, die die amtlichen Verkündungsblätter des Bundes sind. Das BMJV nimmt zudem die automatisierte Dokumentation des Bundesrechts vor. Das BMJV ist an der juris GmbH mit beschränkter Haftung und der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH beteiligt. Außerdem führt das BMJV die Staatsaufsicht über folgende Körperschaften des öffentlichen Rechts: die Bundesnotarkammer, die Bundesrechtsanwaltskammer und die Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof. Die Aufsicht über die Patentanwaltskammer führt das Deutsche Patent- und Markenamt, das eine nachgeordnete Behörde des BMJV ist.Zum BMJV gehört der Beauftragte für Menschenrechtsfragen, der für Grundsatzfragen der Menschenrechte und für die Durchführung internationaler menschenrechtlicher Konventionen zuständig ist und die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vertritt.
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