'Dauergrünland-Regelungen der EU schadet dem Grünlanderhalt'

Kurzfassung: "Dauergrünland-Regelungen der EU schadet dem Grünlanderhalt"Präsidium des DBV fordert kurzfristige Änderungen auf europäischer EbeneDas Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) fordert kurz ...
[Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) - 12.05.2015] "Dauergrünland-Regelungen der EU schadet dem Grünlanderhalt"

Präsidium des DBV fordert kurzfristige Änderungen auf europäischer Ebene
Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) fordert kurzfristige Änderungen der Definition und der Auslegungen des Dauergrünlandbegriffs auf europäischer Ebene. Die am 12. Mai 2015 vom Präsidium verabschiedete Erklärung zur aktuellen Dauergrünland-Problematik unterstreicht die gravierenden Auswirkungen für die gesamte Agrar- und Umweltpolitik, die sich durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Herbst letzten Jahres und weitere Auslegungen der EU-Kommission zum Dauergrünlandbegriff ergeben. Aus Sicht des Bauernverbandes sind die "aktuellen Dauergrünland-Regelungen im Sinne des Eigentums- und Vertrauensschutzes völlig inakzeptabel, aus ökologischen Gesichtspunkten zutiefst kontraproduktiv und stehen dem Ziel der Grünlanderhaltung völlig entgegen".
Der DBV fordert in seiner Erklärung, den Wechsel des Anbaus von Grünfutterpflanzen und auch eine Brache als Fruchtfolgebestandteil eines landwirtschaftlichen Betriebes zu werten und nicht der Dauergrünland-Definition zu unterwerfen. Darüber hinaus ist dringend eine generelle Aussage der EU-Kommission erforderlich, dass die Definition des Dauergrünlands nicht die brachliegenden Flächen erfasst. Der Bauernverband fordert ferner eine Klarstellung der EU-Kommission, dass auch solche Flächen den Ackerstatus behalten, die im Rahmen freiwilliger Umwelt-, Natur- oder Gewässerschutzmaßnahmen vorübergehend als Dauergrünland deklariert werden. Die Zusage, dass EU-geförderte Agrarumweltmaßnahmen den Ackerstatus behalten, sei nicht ausreichend, so der DBV. Weiter wehrt sich das DBV-Präsidium dagegen, den Gedanken von Ökologischen Vorrangflächen ad absurdum zu führen, indem Landwirte, die deutlich mehr als die geforderten 5 Prozent Ökologischer Vorrangflächen bereitstellen, besonders auf Umgehungstatbestände kontrolliert werden sollen.
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