Bestellerprinzip tritt zum 1. Juni 2015 in Kraft

Jürgen Juber von Juber & Schlinghoff Immobilien berichtet über die Gesetzesänderung
Kurzfassung: Die vom Bundesrat am 27. März beschlossene Gesetzesänderung zur Regelung der Wohnungsvermittlung wird die bisherige Provisionsregelung bei Mietverträgen, nach denen der Mieter in vielen Fällen die Vermittlungsgebühr zahlen musste, auf eine neue Grundlage stellen. Ab dem 1. Juni gilt das sogenannte Bestellerprinzip, nach dem derjenige der Vertragsparteien zur Zahlung der Courtage verpflichtet ist, auf dessen Initiative eine Vermittlung zustande kommt.
[Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH - 08.05.2015] Die vom Bundesrat am 27. März beschlossene Gesetzesänderung zur Regelung der Wohnungsvermittlung wird die bisherige Provisionsregelung bei Mietverträgen, nach denen der Mieter in vielen Fällen die Vermittlungsgebühr zahlen musste, auf eine neue Grundlage stellen. Ab dem 1. Juni gilt das sogenannte Bestellerprinzip, nach dem derjenige der Vertragsparteien zur Zahlung der Courtage verpflichtet ist, auf dessen Initiative eine Vermittlung zustande kommt.

Zwar wird die Neuregelung noch immer recht kontrovers diskutiert, doch viele Makler in der Region sehen der Entwicklung zuversichtlich entgegen. So berichtet der dem Fachverbund Leverkusener Immobilien Börse angehörenden Makler Jürgen Juber von der Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH, dass in der Vermietung unverändert hohe Auftragszahlen generiert werden. "Zwar verstärkt das Bestellerprinzip oft die durch den Vermieter zu übernehmenden Vermarktungskosten, jedoch wünschen sich die Vermieter nach wie vor eine professionelle und sichere Abwicklung bei der Auswahl ihrer neuen Mieter", sagt Jürgen Juber und ergänzt, dass viele Vermieter im Zeitalter von Mietnomaden eine qualifizierte Prüfung ihrer zukünftigen Mieter mindestens genauso wertschätzen wie die professionelle Vermarktung ihrer Mietobjekte.

Jürgen Juber und sein Team besitzen umfassende Erfahrung in der Vermittlung von Immobilien und stehen ihren Kunden mit einem breiten Leistungskatalog zur Seite, der von einer fundierten Wertermittlung über die aufmerksamkeitsstarke Bewerbung des Objekts bis zu einer eingehenden Bonitätsprüfung potentieller Interessenten und der Abwicklung aller Vertragsangelegenheiten reicht.

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Seit 1998 steht die Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH ihren Kunden als kompetenter Ansprechpartner in Immobilienfragen im Leverkusener Immobilienmarkt zur Verfügung. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie Transparenz vom ersten Kontakt bis hin zu einer professionellen Nachbetreuung ist für das Unternehmen selbstverständlich.

Der Wirkungskreis erstreckt sich auf den gesamten Großraum Leverkusen mit Leichlingen, Langenfeld, Solingen und dem Bergischen Land. Darüber hinaus ist Juber & Schlinghoff Immobilien durch die Mitgliedschaft in diversen Verbänden wie der Westdeutschen und der Leverkusener Immobilienbörse in der Lage, Gebiete wie Dhünnwald, Stammheim, Mühlheim sowie die linksrheinischen Gebiete bis nach Dormagen abzudecken.
Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH, Herr Jürgen Juber
Oulustraße 20, 51375 Leverkusen, Deutschland
Tel.: 0214 5007017; http://www.juber-schlinghoff-immo.de
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