Deutschland und Tschechische Republik unterzeichnen neuen Polizeivertrag

Kurzfassung: Deutschland und Tschechische Republik unterzeichnen neuen PolizeivertragBundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und der tschechische Innenminister Milan Chovanec haben heute in Prag ein neues Abko ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 28.04.2015] Deutschland und Tschechische Republik unterzeichnen neuen Polizeivertrag

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und der tschechische Innenminister Milan Chovanec haben heute in Prag ein neues Abkommen über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden unterzeichnet.
Hierzu erklärt Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière: "Ich freue mich, dass wir nach erfolgreichen Verhandlungen das Abkommen heute gemeinsam unterzeich-nen. Uns war wichtig, die Zusammenarbeitsmöglichkeiten der Polizei und des Zolls zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik zu erweitern und so eine bessere Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität zu ermöglichen. Unser gemeinsames Ziel ist mehr Sicherheit für die Bürger auf beiden Seiten der Grenze. Aus diesem Grund sind wir in zahlreichen Bereichen über den bestehenden europäischen Rechtsrahmen hinausgegangen."
Der bisherige Polizeivertrag vom 19. September 2000 stammt noch aus der Zeit vor dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik. Damit bleibt er in Teilen hinter dem zwischenzeitlich auch für die Tschechische Republik geltenden europäischen Rechtsrahmen sowie anderen bilateralen Polizeiverträgen, welche die Bundesrepublik Deutschland mit ihren Nachbarstaaten geschlossen hat, zurück.
Mit dem neuen Vertrag werden verbesserte rechtliche Grundlagen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Zollbehörden geschaffen. Er wird Grundlage für die Zusammenarbeit aller Polizeibehörden mit der Tschechischen Republik bilden. Auch der Zoll wurde gleichberechtigt mit einbezogen, um die Zusammenarbeit zwischen Zoll und Polizei zu erleichtern. Die Möglichkeit der unmittelbaren Zusammenarbeit wird künftig auf ganz Bayern und Sachsen ausgedehnt. Der neue Vertrag enthält erweiterte Möglichkeiten des Handelns im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Partei. So sind in Zukunft z.B. gemeinsame Streifen mit Ausübung hoheitlicher Befugnisse im Nachbarstaat unter Leitung und in der Regel in Anwesenheit eines Beamten des Gebietsstaates nach dessen Recht möglich.
"Wenn Kriminelle Grenzen ignorieren, muss die Zusammenarbeit zwischen Zoll und Po-lizei auch über Grenzen hinweg organisiert werden. Gemeinsame wollen wir Maßnahmen, wie die bereits praktizierten gemeinsamen Streifen und Fahndungsgruppen, stärken. Bereits heute wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im deutsch-tschechischen Polizeizentrum in Petrovice-Schwandorf gelebt. Den Rechtsrahmen passen wir in weiten Teilen nicht nur an diese gute Erfahrung an, wir weiten ihn auch aus, sagte Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière.
Vor Inkrafttreten des Vertrags ist auf deutscher Seite die Zustimmung des Gesetzgebers durch ein Vertragsgesetz nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1, 2. Alternative des Grundgesetzes sowie das Einverständnis der Länder erforderlich.

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