Berliner Institut für Gesundheitsforschung ist rechtsfähig

Kurzfassung: Berliner Institut für Gesundheitsforschung ist rechtsfähigGesetz zur Umwandlung in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Kraft getreten / Wanka: "Wichtiger Schritt für Gesundheitsforschung ...
[Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) - 23.04.2015] Berliner Institut für Gesundheitsforschung ist rechtsfähig

Gesetz zur Umwandlung in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Kraft getreten / Wanka: "Wichtiger Schritt für Gesundheitsforschung"
Das Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIG) hat eine gesetzliche Grundlage als selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts des Landes Berlin. Heute ist das Gesetz zur Errichtung des BIG in Kraft getreten. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Johanna Wanka, begrüßte den erfolgreichen Abschluss des Berliner Gesetzgebungsverfahrens: "Es ist ein wichtiger Schritt für die Gesundheitsforschung in Deutschland, dass das BIG seine Rechtsfähigkeit erlangt hat. Das Institut ist jetzt voll arbeitsfähig und kann Forschung zum Wohl der Patientinnen und Patienten betreiben."
Entstanden ist das neue Institut aus der Zusammenführung des Max-Delbrück-Centrums für Molekulare Medizin (MDC) und der klinischen Forschung an der Charité. Das in Kraft getretene Gesetzkompendium umfasst deshalb außerdem das Gesetz zur Umwandlung des Max-Delbrück-Centrums für Molekulare Medizin (MDC) in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und Änderungen des Universitätsmedizingesetzes, die im Rahmen der BIG-Gründung notwendig sind.
Das BIG steht für ein neues Modell in der translationalen Forschung, durch das wissenschaftliche Erkenntnisse schneller in die medizinische Regelversorgung und damit zum Patienten gelangen sollen. Schwerpunkt ist dabei die Systemmedizin. Charakteristisch für diesen Ansatz ist, dass er bei der Erforschung von Krankheiten nicht nur einzelne Aspekte betrachtet, sondern eine ganzheitliche Perspektive einnimmt: genetische, zellbiologische, physiologische und bildgebende Informationen werden von der Systemmedizin genutzt, um komplexe Zusammenhänge in ihrer Gesamtheit zu betrachten, zu verstehen und neue Therapieansätze zu entwickeln.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird die bisherige Kooperation zwischen der außeruniversitären Forschung am MDC und der Charité auf eine neue Stufe gehoben. Kernstück des BIG ist ein gemeinsamer Forschungsraum, in dem fächerübergreifend Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beider Einrichtungen grundlegende krankheitsrelevante Prozesse unter Nutzung modernster Methoden und Infrastrukturen erforschen. Das BIG wird darüber hinaus Nachwuchstalenten und Spitzenwissenschaftlern aus aller Welt exzellente Perspektiven bieten.
Entsprechend der zwischen dem Bund und dem Land Berlin geschlossenen Vereinbarung trägt der Bund 90% der Finanzierung, wobei im Zeitraum 2013 bis 2018 insgesamt Mittel in Höhe von 300 Millionen Euro für das BIG zur Verfügung stehen. Über die "Private Exzellenzinitiative" von Johanna Quandt werden durch die Stiftung Charité in den nächsten 10 Jahren zusätzlich bis zu 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen unter: http://www.bmbf.de/de/gesundheitsforschung.php und https://www.bihealth.org/de/

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