16.04.2015 17:43 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von TÜV NORD GROUP

Neue VDI-Richtlinie regelt den hygienischen Umgang mit Rückkühlwerken

Kurzfassung: Neue VDI-Richtlinie regelt den hygienischen Umgang mit RückkühlwerkenDie neue Richtlinie 2047 Blatt 2 des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) regelt seit Beginn 2015 den hygienegerechten Betrieb von ...
[TÜV NORD GROUP - 16.04.2015] Neue VDI-Richtlinie regelt den hygienischen Umgang mit Rückkühlwerken

Die neue Richtlinie 2047 Blatt 2 des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) regelt seit Beginn 2015 den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen. Statistiken aus den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass viele Anlagen der Mikrobiologie, zum Beispiel Legionellen einen reichen Nährboden bieten und damit die menschliche Gesundheit stark gefährden können. In Warstein erkrankten im Jahr 2013 rund 170 Menschen schwer - drei von ihnen starben. Die Behörden sprachen eine mehrwöchige Reisewarnung für die Stadt aus. Hermann Langerbein, Chemieingenieur und Technischer Betriebswirt bei TÜV NORD Umweltschutz, klärt über die neue Sicherungsrichtlinie zum Betrieb von Rückkühlwerken auf.
Die neue VDI-Richtlinie füllt ein Vakuum: Bisher gab es für Betreiber von bestehenden und zukünftig zu errichtenden Verdunstungskühlanlagen keine festgeschriebenen Standards hinsichtlich des ordnungsgemäßen Betriebs unter hygienischen Gesichtspunkten. Seit dem 1. Januar 2015 gilt die neue Regel, die der Sicherheit und der Betreiberverantwortung gerechter wird. Ein zentraler Bestandteil ist zum Beispiel die Empfehlung, auf ein konsequentes Kühlwassercontrolling zu achten - insbesondere im Hinblick auf die Hygiene.
"Wir begrüßen die Einführung der neuen VDI 2047 Blatt 2. Denn schädliche Ablagerungen an den wasserberührten Oberflächen und Bakterienansammlungen wie Legionellen, die im schlimmsten Fall durch die Verdunstungskühlanlagen in die Atmosphäre gelangen, können durch eine regelmäßige Kontrolle vermindert werden", sagt Hermann Langerbein, der seit über 20 Jahren Verdunstungskühlsysteme bezüglich Wasserchemie und Desinfektion betreut. Diese mikrobiologischen Kontrollen müssen nach Angaben des VDI ¬selbst bei nicht überschrittenen Grenzwerten mindestens vierteljährlich durchgeführt werden.
Betreibern dient die neue Richtlinie in erster Linie als Orientierung für den hygienegerechten Betrieb ihrer Anlage. Gleichzeitig gibt die VDI 2047 Blatt 2 aber auch Anregungen hinsichtlich Planung und Bau eines neuen Rückkühlwerks. Denn bereits während dieser Phasen kann durch die richtige Standortwahl sowie durch die Auswahl der entsprechenden Werkstoffe der Grundstein für einen risikoarmen Betrieb gelegt werden. Das Wissen darüber können die Betreiber in entsprechenden Schulungen für verantwortliche Personen vertiefen.
Ein Eckpunktepapier für das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das im Wesentlichen Empfehlungen der VDI 2047 Blatt 2 aufgreift, liegt im Entwurf bereits vor.

Weitere Informationen zur Umsetzung der neuen VDI-Richtlinie erhalten Fachleute bei der TÜV NORD Akademie im Seminar "Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs der Verdunstungskühlanlagen" (http://www.tuev-nord.de/weiterbildung/seminare/Rueckkuehlwerke-Sicherstellung-des-hygienegerechten-Betriebs-von-Verdunstungskuehlanlagen). Ebenso steht dieses Thema im Mittelpunkt des Kühlwassersymposiums der TÜV NORD Akademie am 21. Mai in Hamburg: www.tuev-nord.de/kuehlwassersymposium.

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