14.04.2015 09:39 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von IG Bauen-Agrar-Umwelt

Auftakt der Bundesgartenschau 2015

Kurzfassung: Auftakt der Bundesgartenschau 2015IG BAU: Beschäftigte im Gartenbau verdienen Anerkennung Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ruft anlässlich des Starts der Bundesgartenschau am ko ...
[IG Bauen-Agrar-Umwelt - 14.04.2015] Auftakt der Bundesgartenschau 2015

IG BAU: Beschäftigte im Gartenbau verdienen Anerkennung
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ruft anlässlich des Starts der Bundesgartenschau am kommenden Samstag (für die Red. 18. April 2015) dazu auf, die Belange der 400 000 im Gartenbau Beschäftigten nicht aus den Augen zu verlieren. "Jeder, der sich über die Pracht in Blumenhallen, in Gärten und Parks freut, sollte sich klar machen, dass dies das Ergebnis von harter Arbeit ist", sagte der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Harald Schaum. "Eine Bundesgartenschau könnte es ohne gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte nicht geben. Sie verdienen die höchste Anerkennung für ihre Leistungen - daran mangelt es jedoch leider mitunter. Deshalb verhandeln wir erstmalig einen Bundesrahmentarifvertrag, der faire Arbeit in der Branche sicherstellt."
Ziel der im vergangenen Jahr aufgenommenen Verhandlungen sind einheitliche Arbeitsbedingungen im Gartenbau. In diesem Monat findet die vierte Gesprächsrunde statt. Die IG BAU fordert im Einzelnen deutschlandweit eine 37 Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich. Derzeit beträgt die wöchentliche Arbeitszeit im Osten bis zu 41 Stunden, während es im Westen 39 Stunden sind. Darüber hinaus soll der Urlaubsanspruch auf 30 Tage im Jahr vereinheitlicht werden. Die IG BAU fordert zudem ein modernes Entgeltsystem, in dem die bestehenden Lohn- und Gehaltsgruppen zu Entgeltgruppen zusammengefasst werden sowie eine Übernahmegarantie nach der Ausbildung.
"Warum die Rechte eines Arbeitnehmers von der Region abhängen sollen, in der er arbeitet, leuchtet niemandem ein. 25 Jahre nach der Wiedervereinigung haben sich die Lebensbedingungen soweit angeglichen, dass Unterschiede nicht mehr zu rechtfertigen sind. Das gilt natürlich für den Lohn, aber auch für die darüber hinausgehenden Ansprüche, die nun in einem Bundesrahmentarifvertrag geregelt werden", sagte Schaum.

Ruprecht Hammerschmidt
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