Initiative Tierwohl: Schweinehaltende Landwirte können sich jetzt anmelden

Kurzfassung: Initiative Tierwohl: Schweinehaltende Landwirte können sich jetzt anmeldenNeue Form der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Lebensmittelhandel Seit dem 1. April 2015 können sich Schweinehalte ...
[Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) - 02.04.2015] Initiative Tierwohl: Schweinehaltende Landwirte können sich jetzt anmelden

Neue Form der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Lebensmittelhandel
Seit dem 1. April 2015 können sich Schweinehalter (Schweinemast-, Ferkelaufzucht- sowie sauenhaltende Betriebe) zur Teilnahme an der Initiative Tierwohl anmelden. Darauf macht der Deutsche Bauernverband (DBV) aufmerksam. Mit der Registrierung haben die Betriebe die Möglichkeit, sich an dieser neuen Form der Zusammenarbeit in der Erzeugungs- und Vermarktungskette zu beteiligen und für zusätzliche Aufwendungen für mehr Tierwohl einen Kostenausgleich zu erhalten. Das Anmeldeverfahren für geflügelhaltende Betriebe startet voraussichtlich im Juli 2015.
Der Tierhalter muss bis Ende April einen von der Initiative Tierwohl zugelassenen landwirtschaftlichen Bündler seiner Wahl beauftragen, die Registrierung für seinen Betrieb vorzunehmen. Das Dokument zur Anmeldung steht auf der Website der Initiative Tierwohl (www.initiative-tierwohl.de). Hier finden interessierte Landwirte auch eine Liste aller zugelassenen Bündler. Für die Registrierung sind verschiedene Angaben wichtig: Neben grundlegenden Informationen wie beispielsweise Produktionsart und Anzahl der gehaltenen Tiere sind Angaben über die ausgewählten Tierwohlkriterien notwendig und das Datum, zu dem die Umsetzung dieser Kriterien erfolgen soll. Die Initiative Tierwohl hat in Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Wissenschaft und Tierschutz messbare Tierwohlkriterien entwickelt, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Neben fest definierten Grundanforderungen, die jeder teilnehmende Betrieb einhalten muss, müssen sich die Tierhalter für weitere Maßnahmen aus einem Kriterienkatalog entscheiden. Die Kriterienkataloge stehen auf der Website der Initiative Tierwohl.
Die Entscheidung, welche Betriebe teilnehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb des Monats April spielt keine Rolle. Nach Aussagen der Initiative werden zuerst die Betriebe berücksichtigt, die die angegebenen Kriterien bis zum 30. September 2015 erfüllen. Anfang Mai erhalten die Tierhalter die Information, ob sie zugelassen sind. Sollte das Fondsvolumen für die Anzahl der Anmeldungen nicht ausreichen, wird eine Warteliste angelegt, wie die Geschäftsstelle der Initiative Tierwohl mitteilte.
Nach einer Zulassung des Tierhalters beauftragt der Bündler eine unabhängige Kontrolle auf dem Betrieb durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle. Diese prüft im Rahmen eines Erstaudits die ordnungsgemäße Umsetzung der ausgewählten Kriterien. Die kontinuierliche Einhaltung der Kriterien wird während der Teilnahmezeit in den kommenden 3 Jahren über regelmäßige, unangekündigte Kontrollen überprüft.
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