Bundesminister Dr. Thomas de Maizière verbietet weitere militant-jihadistische Vereinigung

Kurzfassung: Bundesminister Dr. Thomas de Maizière verbietet weitere militant-jihadistische VereinigungBundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat die Vereinigung "Tauhid Germany" als Ersatzorganisation der 2 ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 26.03.2015] Bundesminister Dr. Thomas de Maizière verbietet weitere militant-jihadistische Vereinigung

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat die Vereinigung "Tauhid Germany" als Ersatzorganisation der 2012 verbotenen Vereinigung "Millatu Ibrahim" verboten und aufgelöst. Das Verbot wird seit heute Morgen 6:00 Uhr in vier Bundesländern (Nordrhein-Westfahlen, Hessen, Bayern und Schleswig-Holstein) mit umfangreichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen umgesetzt.
"Die heutige Verbotsmaßnahme ist ein klares Signal an die militant-jihadistische Szene. Wir gehen entschlossen und nachhaltig gegen Bestrebungen vor, die sich gegen unsere verfassungsgemäße Ordnung richten. Vereinigungen wie Tauhid Germany gefährden unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt: Sie wenden sich gezielt an Jugendliche und fördern deren Radikalisierung bis hin zur Rekrutierung für Kämpfe in Syrien oder im Irak. Solchen Aktivitäten werde ich auch weiterhin mit allen Mitteln des Rechtsstaates entgegentreten", so Bundesinnenminister Dr. de Maizière.
Mit "Tauhid Germany", die sich zuletzt als "Team Tauhid Media" bezeichnete, setzten führende Akteure von "Millatu Ibrahim" deren verfassungswidrige Bestrebungen fort. Die Vereinigung ruft über verschiedene Internetplattformen aber auch durch Informationsstände Muslime zum Kampf gegen die verfassungsmäßige Ordnung auf und glorifiziert den gewaltsamen Jihad terroristischer Gruppen wie des sogenannten "Islamischen Staates" in Syrien und im Irak.
Das Verbot stützt sich auf 8 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1VereinsG. Ersatzorganisation ist eine Organisation, die die verfassungswidrigen Bestrebungen des Ausgangsvereins an dessen Stelle weiterverfolgt ( 8 Absatz 1 VereinsG).
Das heutige Verbot ist Bestandteil der übergreifenden Strategie des Bundes gegen salafistische Bestrebungen. Dazu gehören Vereinsverbote ebenso wie eine intensive Beobachtung, eine konsequente Strafverfolgung, eine nachhaltige ganzheitliche Bekämpfung und Maßnahmen der Prävention und Aufklärung. Bislang wurden 2012 die Vereinigung "Millatu Ibrahim", 2013 die Vereine "DawaFFM" und "an-Nussrah" und zuletzt im September 2014 der sogenannte "Islamische Staat" verboten.

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