NABU-Gutachten zeigt Nachbesserungsbedarf beim Fracking-Gesetz

Kurzfassung: NABU-Gutachten zeigt Nachbesserungsbedarf beim Fracking-GesetzTschimpke: Expertenkommission darf nicht über kommerzielles Fracking entscheidenIm Auftrag des NABU wurde von der Berliner Rechtskanzlei ...
[Naturschutzbund Deutschland e.V NABU - 19.03.2015] NABU-Gutachten zeigt Nachbesserungsbedarf beim Fracking-Gesetz

Tschimpke: Expertenkommission darf nicht über kommerzielles Fracking entscheiden
Im Auftrag des NABU wurde von der Berliner Rechtskanzlei Gaßner, Groth, Siederer und Coll. ein Kurzgutachten zum Regelungspaket Fracking erstellt. Darin wird unter anderem die Rolle der von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission untersucht. Nach den vorliegenden Entwürfen der Bundesregierung kann das für die kommerzielle Gewinnung vorgesehene Verbot von Fracking in Schiefer- und Kohleflözgaslagerstätten oberhalb von 3.000 Metern durch das Votum einer Expertenkommission überwunden werden. Das lehnt der NABU ab und appellierte vor diesem Hintergrund an die Bundestagsabgeordneten, diesem Entwurf nicht zuzustimmen.
"Es kann nicht sein, dass eine demokratisch nicht legitimierte Expertenkommission über die Zulässigkeit von kommerziellen Fracking-Vorhaben entscheidet", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Laut des Gutachtens dürfen kommerzielle Vorhaben nicht zugelassen werden, solange deren Unbedenklichkeit nicht durch demokratisch legitimierte Organe unter Anhörung der beteiligten Kreise und der Öffentlichkeit auf Grundlage ausreichender Untersuchungen bewertet und die dabei einzuhaltenden Standards festgelegt worden sind. "Die Abgeordneten müssen in ihren Wahlkreisen Rede und Antwort stehen. Es geht hier um schwerwiegende Eingriffe in die Landschaft mit ungewissen Folgen für Mensch, Natur und Grundwasser. Diese Entscheidung allein einer Expertenkommission zu überlassen, ist nicht transparent und fördert die Verunsicherung bei den Menschen in den betroffenen Regionen", so Tschimpke.
Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzespaket wird die grundlegende Forderung des NABU nach einem Fracking-Verbot zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl nicht erfüllt. Auch eine Mindesttiefe oder ein Mindestabstand zwischen Grundwasser und erzeugten Rissen ist nicht vorgesehen, Erprobungsmaßnahmen sind uneingeschränkt zulässig und das vorgesehene Verbot von kommerziellem Fracking in Schiefer- und Kohleflözgaslagerstätten oberhalb von 3.000 Metern kann durch das Votum einer Expertenkommission überwunden werden.
Aus Sicht des NABU sind schon Erprobungsmaßnahmen nicht zielführend, weil die Erkenntnisse aufgrund der unterschiedlichen Beschaffenheit des Untergrundes nicht von einem auf andere Bohrstandorte übertragbar sind. Besonders kritisch bewertet der NABU, dass die Expertenkommission eine bestimmte geologische Formation als grundsätzlich unbedenklich einstufen kann. In dieser Formation können dann kommerzielle Vorhaben in beliebiger Zahl und Größe zugelassen werden. Erdöl- und Erdgasunternehmen werden durch Erprobungsmaßnahmen Felder für sich reservieren in der Hoffnung, dass die jeweilige geologische Formation ohne besondere eigene wissenschaftliche Untersuchungen von der Expertenkommission als grundsätzlich unbedenklich eingestuft wird.
Zusammenfassung des Kurzgutachtens zum Download unter:
https://www.NABU.de/downloads/fracking/2015-03-nabu-kurzgutachten-fracking-expertenkommission_GGSC.PDF
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