16.03.2015 15:59 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von ThyssenKrupp AG

ThyssenKrupp schließt Rahmenabkommen über weltweite Mindestarbeitsstandards

Kurzfassung: ThyssenKrupp schließt Rahmenabkommen über weltweite Mindestarbeitsstandards Die ThyssenKrupp AG, Konzernbetriebsrat, IG Metall und der Weltverband der Industriegewerkschaften "IndustriALL Global Uni ...
[ThyssenKrupp AG - 16.03.2015] ThyssenKrupp schließt Rahmenabkommen über weltweite Mindestarbeitsstandards

Die ThyssenKrupp AG, Konzernbetriebsrat, IG Metall und der Weltverband der Industriegewerkschaften "IndustriALL Global Union" haben am 16. März ein International Framework Agreement (IFA) über weltweite Mindestarbeitsstandards im ThyssenKrupp Konzern geschlossen. "Das Abkommen konkretisiert unser Unternehmensleitbild. Wir wollen damit deutlich machen, dass wir unsere soziale Verantwortung annehmen. Und zwar weltweit. Als guter Arbeitgeber halten wir uns selbstverständlich an geltendes Recht, lassen uns aber auch an darüber hinaus vereinbarten Grundsätzen messen" sagte Oliver Burkhard, Mitglied des Vorstands der ThyssenKrupp AG und Arbeitsdirektor. Neben der Anerkennung der ILO-Kernarbeitsnormen und der Anerkennung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte umfasst das IFA etwa Grundsätze zu gutem Arbeits- und Gesundheitsschutz, zu Chancen der beruflichen und persönlichen Entwicklung, zum Recht auf angemessene Vergütung, zum Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit und dem Verbot von Diskriminierung jeder Art.
Um sicherzustellen, dass die Grundsätze möglichst breit umgesetzt werden, hat das Unternehmen eine Anlaufstelle vereinbart, bei der mutmaßliche Verstöße gemeldet werden können. Es wird außerdem ein Internationaler Ausschuss unter Beteiligung von Konzernbetriebsrat, Europäischem Betriebsrat und Gewerkschaft eingerichtet, der die Aufgabe hat, bei Verstößen oder Streitfällen einzugreifen und Lösungen zu erarbeiten.
ThyssenKrupp ist ein diversifizierter Industriekonzern mit traditionell hoher Werkstoffkompetenz und einem wachsenden Anteil an Industriegüter- und Dienstleistungsgeschäften. Rund 155.000 Mitarbeiter arbeiten in knapp 80 Ländern mit Leidenschaft und Technologie-Know-how an hochwertigen Produkten sowie intelligenten industriellen Verfahren und Dienstleistungen für nachhaltigen Fortschritt. Ihre Qualifikation und ihr Engagement sind die Basis für unseren Erfolg. ThyssenKrupp erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2013/2014 einen Umsatz von rund 41 Mrd €.
Mit unserer Ingenieurkompetenz in den Anwendungsfeldern Mechanik, Anlagenbau und Werkstoffe ermöglichen wir unseren Kunden, sich Vorteile im weltweiten Wettbewerb zu erarbeiten sowie innovative Produkte wirtschaftlich und ressourcenschonend herzustellen. Technischer Fortschritt und Innovationen sind für uns Schlüsselfaktoren, um mit der Verbundkraft des Konzerns den Entwicklungstrends auf den globalen Absatzmärkten zu folgen, auf den Zukunftsmärkten zu wachsen sowie hohe und stabile Ergebnis-, Cash- und Wertbeiträge zu erwirtschaften.

Ansprechpartner:
ThyssenKrupp AG
Heike Neumeister
Communications
Telefon: +49 (201) 844-563047
ThyssenKrupp AG
Robin Zimmermann
Communications
Telefon: +49 (201) 844-564157
Telefax: +49 (201) 844-536041
E-Mail: press@thyssenkrupp.com
Internet: www.thyssenkrupp.com
Weitere Informationen
ThyssenKrupp AG
ThyssenKrupp AG Thyssen Krupp AG ist in fünf Bereiche gegliedert: Bereich Stahl, Automobilbereich, Industriebereich, technischen Bereich und den Bereich Materialien und Service.
ThyssenKrupp AG,
, 45143 Essen, Deutschland
Tel.: +49 (201) 844-563047;
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

ThyssenKrupp AG

45143 Essen
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
+49 (201) 844-563047
Fax:
+49 (201) 844-536041
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/122587

https://www.prmaximus.de/pressefach/thyssenkrupp-ag-pressefach.html
Die Pressemeldung "ThyssenKrupp schließt Rahmenabkommen über weltweite Mindestarbeitsstandards" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "ThyssenKrupp schließt Rahmenabkommen über weltweite Mindestarbeitsstandards" ist ThyssenKrupp AG, vertreten durch .