27.02.2015 16:38 Uhr in Kultur & Kunst von Bundesgerichtshof BGH

Neuer Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

Kurzfassung: Neuer Vorsitzender Richter am BundesgerichtshofDer Bundespräsident hat Richter am Bundesgerichtshof Dr. Jürgen Ellenberger zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt.Vorsitzender Richter ...
[Bundesgerichtshof BGH - 27.02.2015] Neuer Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Richter am Bundesgerichtshof Dr. Jürgen Ellenberger zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt.
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ellenberger ist 54 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1990 in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein. Als Richter auf Probe war er bei dem Amtsgericht Alsfeld sowie dem Landgericht Marburg tätig, wo er im September 1993 zum Richter am Landgericht ernannt wurde. Von November 1996 bis August 1999 war Herr Dr. Ellenberger als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Anschließend war er zunächst im Wege der Abordnung und seit dem 1. August 2000 als Richter am Oberlandesgericht bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main Mitglied eines für den Gewerblichen Rechtsschutz sowie das Wettbewerbsrecht zuständigen Zivilsenats. Von September 2001 an war er an das Hessische Ministerium der Justiz abgeordnet und dort als Referatsleiter in der Abteilung II (Öffentliches Recht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht, Gesetzgebungsangelegen-heiten) eingesetzt. Am 2. September 2004 wurde Herr Dr. Ellenberger zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seither ist er Mitglied des vornehmlich für das Bank- und Börsenrecht zuständigen XI. Zivilsenats. Für diesen Senat ist er seit dem Jahre 2008 als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen und seit April 2012 als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Ellenberger den Vorsitz im XI. Zivilsenat übertragen.
Karlsruhe, den 27. Februar 2015

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Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
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