23.02.2015 13:47 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von IG Bauen-Agrar-Umwelt

Freihandelskonferenz / TTIP / Ceta

Kurzfassung: Freihandelskonferenz / TTIP / CetaIG BAU fordert vollständigen Verzicht auf SondergerichteDie Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert die Bundesregierung und EU-Kommission auf, bei ...
[IG Bauen-Agrar-Umwelt - 23.02.2015] Freihandelskonferenz / TTIP / Ceta

IG BAU fordert vollständigen Verzicht auf Sondergerichte
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert die Bundesregierung und EU-Kommission auf, bei den umstrittenen Handelsabkommen TTIP und Ceta vollständig auf Sondergerichte zu verzichten. "Bei Verträgen zwischen Rechtsstaaten machen weder private Schiedsgerichte noch ein Investitionsgericht Sinn. Unternehmen, die sich als willkürlich benachteiligt betrachten, finden bereits jetzt ausreichend Rechtsschutz in den bestehenden Gerichten bis hin zum Europäischen Gerichtshof", sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger mit Blick auf den Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Dieser hatte für das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (Ceta) empfohlen, anstatt von Schiedsgerichten einen Investitionsgerichtshof einzurichten. Zudem sollten Gesetzesänderungen keinen Klagegrund für Unternehmen mehr darstellen. Ceta gilt als Blaupause für das Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA.
Die IG BAU kritisiert grundsätzlich den in den Abkommen geplanten Investorenschutz als Bedrohung für die unabhängige Gestaltungsmacht der Politik. "TTIP und Ceta stellen die Marktinteressen über das Gemeinwohl. Kein noch so wünschenswerter Konjunkturvorsprung rechtfertigt es aber, die demokratischen Grundwerte einfach über Bord zu werfen", sagte Feiger. "Der Vorstoß des Bundeswirtschaftsministers geht zwar in die richtige Richtung, bietet jedoch keine Lösung des eigentlichen Grundproblems. Selbst wenn sich Sigmar Gabriel in Brüssel mit seinem Vorschlag durchsetzen sollte, bleibt die Politik nach wie vor in ihrem Handlungsspielraum beschränkt. Unterhalb der Gesetzesebene gibt es eine Vielzahl von Verordnungen und Entscheidungen, gegen die Schadenersatz in enormer Höhe drohen. Kein Haushalt, weder auf Bundes-, Landes- noch kommunaler Ebene, könnte das verkraften. Politische Entscheidungen sind dann nicht mehr frei, sondern stehen unter dem Vorbehalt, ob US-Konzerne dagegen Einwände haben könnten."
Ruprecht Hammerschmidt
Leiter der Abteilung Kommunikation
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