14.01.2015 16:58 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Deutsche Bahn AG

Tarifverhandlungen mit EVG werden am 23. Januar fortgesetzt

Kurzfassung: Tarifverhandlungen mit EVG werden am 23. Januar fortgesetztEVG hat zusätzliche Forderungen erhobenNoch keine Verständigung über EinmalzahlungenDie fünfte Verhandlungsrunde zwischen Deutscher Bahn ...
[Deutsche Bahn AG - 14.01.2015] Tarifverhandlungen mit EVG werden am 23. Januar fortgesetzt

EVG hat zusätzliche Forderungen erhoben
Noch keine Verständigung über Einmalzahlungen
Die fünfte Verhandlungsrunde zwischen Deutscher Bahn und Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) werden am 23. Januar 2015 in Frankfurt fortgesetzt. Die EVG hat heute neue Forderungen erhoben. In den vierstündigen Verhandlungen in Frankfurt hat es noch keine konkreten Ergebnisse gegeben. Die DB hatte der EVG wie der GDL eine Einmalzahlung von 510 Euro für das Jahr 2014 vorgeschlagen. In der heutigen Verhandlung hat die DB ihr Angebot konkretisiert. Mitarbeiter der DB-Unternehmen im Bereich der Dienstleistungen und Fahrwegdienste sollen eine Einmalzahlung von 340 Euro für vier Monate erhalten. Auch Auszubildende bzw. Dual Studierende sollen einbezogen werden. Die DB bedauert, dass mit der EVG noch keine Verständigung zur Einmalzahlung gefunden werden konnte.Personalvorstand Ulrich Weber: "Besonders für unsere Mitarbeiter hätte ich mir hier ein klares Ergebnis gewünscht, damit sie wissen, woran sie sind. Das muss unser Ziel für die nächste Runde sein."
Überraschend erhob die EVG mehr als ein Dutzend zusätzlicher Forderungen. Diese beziehen sich auf Themen zu Entgeltstruktur, Schichtplanung, Arbeitszeit und Urlaub. Diese neuen Forderungen wird die DB bis zum nächsten Verhandlungstermin bewerten.
Die DB führt in der laufenden Tarifrunde parallel Verhandlungen mit EVG und GDL. Seit letztem Sommer erheben beide Gewerkschaften ihre Forderungen teilweise für dieselben Mitarbeitergruppen wie Lokführer, Zugbegleiter, Lokrangierführer, Trainer, Disponenten und Bordgastronomen. Ziel der DB ist es, die Verhandlungen so zu führen, dass konkurrierende Abschlüsse für ein und dieselbe Berufsgruppe vermieden werden.
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