Neuregelung zur Optionspflicht tritt in Kraft

Kurzfassung: Neuregelung zur Optionspflicht tritt in KraftAm morgigen 20. Dezember tritt das Zweite Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft. Nach der Neuregelung müssen sich in Deutschland ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 19.12.2014] Neuregelung zur Optionspflicht tritt in Kraft

Am morgigen 20. Dezember tritt das Zweite Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft. Nach der Neuregelung müssen sich in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern, die neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern aufgrund ihrer Geburt in Deutschland auch die deutsche Staatsangehörigkeit haben, nicht mehr zwischen der deutschen und ihrer anderen Staatsangehörigkeit entscheiden.
Mit dem Gesetz, das eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzt, wird sowohl der besonderen Situation der in Deutschland aufgewachsenen Kinder ausländischer Eltern als auch der Bedeutung der Staatsangehörigkeit für das Gemeinwesen Rechnung getragen. Das Gesetz bietet eine verwaltungstechnisch gut handhabbare Lösung, indem es für das nach der Neuregelung geforderte "Aufwachsen in Deutschland" einen leicht nachweisbaren Schulabschluss oder eine Aufenthaltszeit von acht Jahren ausreichen lässt.
Die neue gesetzliche Regelung gilt für alle Betroffenen, deren Optionsverfahren zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes nicht bereits durch den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit oder die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit aufgrund der früheren Regelung abgeschlossen ist. Wer nach altem Recht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren oder die andere Staatsangehörigkeit zugunsten der deutschen Staatsangehörigkeit aufgegeben hat und nach neuem Recht nicht optionspflichtig wäre, kann wieder eingebürgert werden oder vor Wiedererwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten.

Bundesministerium des Innern (BMI)
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
Telefon: +49 30 18681-1022/-1023 /-1089
Telefax: +49 30 18681-1083
Mail: presse@bmi.bund.de
URL: http://www.bmi.bund.de
Weitere Informationen
Bundesministerium des Innern (BMI)
Bundesministerium des Innern (BMI) Das Bundesministerium des Innern ist verantwortlich für die innere Sicherheit. Dazu gehören sowohl die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger als auch der Schutz unserer Verfassung. Weiteres wesentliches Element im nationalen Sicherheitssystem ist der Aufgabenbereich Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.Das Bundesministerium des Innern erfüllt ein breites Aufgabenspektrum und ist differenziert organisiert. Es hat seinen Sitz in Berlin und Bonn und verfügt über eine weit verzweigte Behördenstruktur. Seit dem 12. Juli 1999 ist Berlin sein erster Dienstsitz. Das im Bezirk Berlin-Mitte, Ortsteil Moabit, gelegene Dienstgebäude bietet auf 13 Etagen Raum für rund 900 Berliner Bedienstete des Ministeriums.Der Bundesminister des Innern kümmert sich um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der Informationsgesellschaft. Er sorgt dafür, dass sie den neuen Informations- und Kommunikationstechniken vertrauen können und dass ihre Privatsphäre geschützt bleibt.Auch Migrations- und Integrationspolitik gehört zu den zentralen Aufgaben des Bundesinnenministeriums. Migration ist ein weltweites Phänomen, dessen Bedeutung seit Bestehen der Bundesrepublik stark zugenommen hat.Der Bundesminister des Innern ist ebenfalls zuständig für den öffentlichen Dienst. Über 5 Millionen Menschen sind in Deutschland beim Staat - beim Bund, bei den Ländern und Gemeinden - beschäftigt.
Bundesministerium des Innern (BMI),
, 10559 Berlin, Deutschland
Tel.: +49 30 18681-1022/-1023 /-1089; http://www.bmi.bund.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Bundesministerium des Innern (BMI)

10559 Berlin
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
+49 30 18681-1022/-1023 /-1089
Fax:
+49 30 18681-1083
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/118915

https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesministerium-des-innern-bmi-pressefach.html
Die Pressemeldung "Neuregelung zur Optionspflicht tritt in Kraft" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Neuregelung zur Optionspflicht tritt in Kraft" ist Bundesministerium des Innern (BMI), vertreten durch .