18.12.2014 13:59 Uhr in Gesellschaft & Familie von Amnesty International

CIA-Folterbericht: Auch Europa muss ermitteln

Kurzfassung: CIA-Folterbericht: Auch Europa muss ermittelnAmnesty: Verantwortliche für Folter müssen vor Gericht gestellt werden. Auch EU-Länder müssen aufklären und zur Strafverfolgung beitragenDie Veröffe ...
[Amnesty International - 18.12.2014] CIA-Folterbericht: Auch Europa muss ermitteln

Amnesty: Verantwortliche für Folter müssen vor Gericht gestellt werden. Auch EU-Länder müssen aufklären und zur Strafverfolgung beitragen
Die Veröffentlichung des Berichts über die jahrelange Folterpraxis der CIA muss Konsequenzen haben, fordert Amnesty International. Die wesentlichen Inhalte des Berichts sind schon seit Jahren bekannt, aber nun gibt es eine umfangreiche Dokumentation der CIA-Praxis direkt aus der Quelle des US-Senats. "Wenn die USA jetzt keine strafrechtlichen Konsequenzen ziehen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen, sendet die Regierung ein verheerendes Signal in den Rest der Welt", so Selmin Çaliskan, Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland.
Die USA sind zahlreichen Menschenrechtskonventionen wie der UN-Antifolterkonvention beigetreten, die die Regierung zur Bestrafung von Folterverantwortlichen verpflichten. "Die Strafverfolgung von Folter darf nicht der parteipolitischen Auseinandersetzung in den USA geopfert werden. Wenn die US-Regierung diese Verpflichtungen nicht ernst nimmt, ist dies eine Bankrotterklärung für die Menschenrechtsbilanz der USA. Und gleichzeitig eine Einladung an andere Staaten weltweit, sich aus politischen Gründen nicht an Menschenrechtsstandards zu halten", sagt Çaliskan. "Andere Staaten, in denen regelmäßig gefoltert wird und in denen die Folterer straffrei bleiben, dürfen sich nicht auf das schlechte Beispiel der USA berufen können."
Zuständig sind die US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden. Wenn diese aber tatenlos bleiben, müssen andere Möglichkeiten der juristischen Aufarbeitung genutzt werden. Als positiv wertet Selmin Çaliskan die gestrige Ankündigung von Generalbundesanwalt Harald Range, den kompletten Bericht anzufordern und die Strafanzeige des European Center for Constitutional and Human Rights gegen den damaligen CIA-Chef Tennet und weitere mutmaßliche Verantwortliche. "Amnesty International begrüßt jeden Schritt, der dazu beitragen kann, dass die Verantwortlichen für Folter vor Gericht gestellt werden. Folter ist ein Angriff auf die Menschenwürde, der nicht straflos bleiben darf. Die Opfer der CIA-Folter haben ein Recht darauf, dass ihre Peiniger sich vor Gericht verantworten müssen." Die Anzeige des ECCHR wurde gestern beim Generalbundesanwalt Range eingereicht und fordert diesen auf, nach dem Völkerstrafgesetzbuch gegen die Verantwortlichen des CIA-Programms zu ermitteln.
Amnesty International warnt aber auch davor, nur die USA in den Blick zu nehmen: "Die USA haben nicht alleine gehandelt, als sie in den Jahren nach 2001 zur "Terrorbekämpfung" ein weltweites Entführungsprogramm aufgesetzt haben: Bei der Einrichtung von Geheimgefängnissen in Europa, in denen grausam gefoltert wurde, war die CIA auf die Unterstützung anderer Staaten angewiesen: Vieles spricht dafür, dass Staaten wie Polen, Litauen und Rumänien den USA bereitwillig Grundstücke für die Einrichtung der Foltergefängnisse überlassen haben. Die Bundesregierung hat den USA Überflugrechte eingeräumt, um die entführten Terrorverdächtigen in verschiedene Gefängnisse bringen zu lassen. "Auch die Staaten, die sich zum Komplizen des CIA-Folterprogramms gemacht haben, müssen Verantwortung für ihre Rolle übernehmen!", fordert Caliskan. Deshalb begrüßt Amnesty International erste Schritte in die richtige Richtung wie die Anforderung des vollständigen CIA-Berichts durch den polnischen Generalbundesanwalt.
Der vom deutschen Bundestag 2009 eingesetzte BND-Untersuchungsausschuss, der die deutsche Kooperation mit dem CIA-Programm klären sollte, konnte keine vollständige Aufarbeitung leisten: Er erhielt nicht alle nötigen Unterlagen und Zeugenaussagen, weil Regierungsstellen viele Informationen unter Verweis auf Geheimhaltungspflichten zurückhielten. Das daraufhin angerufene Bundesverfassungsgericht erklärte die Zurückhaltung dieser Informationen für verfassungswidrig. "Die nötige Konsequenz aus Verfassungsgerichtsurteil wurde nie gezogen. Eine erneute Untersuchung der deutschen Verantwortung unter Berücksichtigung aller Informationen steht noch aus", stellt Çaliskan fest.
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